Zum Start des zunächst ausgesetzten Bewohnerparkens im Waldstraßenviertel ab dem 1. Januar 2020 wird es auch Parkausweise für Unternehmen geben. Voraussetzung ist, dass sie im Gewerberegister entsprechend mit Hauptsitz vor Ort geführt werden. Jeder Gewerbetreibende kann bis zu zwei dieser Ausweise gegen eine Jahresgebühr beantragen. Darüber hinaus ist eine Gästeparkkarte analog zu anderen deutschen Großstädten geplant; diese kann, ebenfalls gegen eine Gebühr, für einen Zeitraum von maximal zwei Wochen beantragt werden.
Zudem wird die ursprünglich genannte Parkhöchstdauer von zwei auf drei Stunden erhöht, die Automaten sind bereits entsprechend programmiert. Das Bewohnerparken soll zudem in einigen Straßenabschnitten östlich der Waldstraße analog zum Bereich westlich der Waldstraße gestaltet werden, damit hier auch Gewerbetreibende und ähnliche Nutzergruppen zu ausgewählten Zeiten tagsüber zwischen 8 und 17 Uhr parken können. Abends und nachts sowie an den Wochenenden sind die Stellplätze weiter ausnahmslos den Bewohnern vorbehalten. Über die Kriterien für mögliche Härtefallregelungen verständigt sich die Verwaltung derzeit.
Die Änderungen hat die Stadtspitze jetzt auf Vorschlag von Baubürgermeisterin Dorothee Dubrau und Ordnungsbürgermeister Heiko Rosenthal beschlossen.
Durch die Einführung der Parkregelungen im Waldstraßenviertel sollen die Verkehrsbelastung und der anhaltend starke Parkdruck reduziert werden. Wenn weniger Autos im Quartier parken, verbessert sich zudem in vielen Bereichen für Radfahrer, Fußgänger und PKW die Sicht. Dies erhöht die Verkehrssicherheit und der öffentliche Raum wird attraktiver.
Im Vorfeld hatte es eine breit angelegte Bürgerbeteiligung gegeben, der Stadtrat hatte im August 2018 der Vorlage zugestimmt. Gewerbetreibende und Anlieger hatten sich jedoch weiter in die Diskussion eingebracht und Vorschläge unterbreitet – deshalb hat die Stadtspitze den Start des Bewohnerparkens zunächst ausgesetzt und auf den 1. Januar 2020 verschoben. Die Bewohnerparkausweise, die durch das Ordnungsamt bereits zum 30. Oktober ausgegeben wurden, sind daher automatisch zwei Monate länger gültig.
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