Ab 2020 verschärfen sich die Ladenschlussregeln in Polen. Verbraucher können dann nur noch an sieben Sonntagen im Jahr in den polnischen Großgeschäften einkaufen. Während Bewohner der deutschen Grenzregion früher nach Polen ausweichen konnten, wenn die Geschäfte in Deutschland sonntags geschlossen blieben, hat dieses Shopping-Schlupfloch nun ein Ende.

„Ab Januar 2020 gilt in Polen ein grundsätzliches Verkaufsverbot am Sonntag“, berichtet Dr. Katarzyna Guzenda vom Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum der Verbraucherzentrale Brandenburg. Eine Ausnahme bilden sieben Sonntage im Jahr, an welchen man in den Supermärkten und größeren Geschäften einkaufen kann.

„In den Einkaufszentren wird man nur an wenigen Sonntagen stöbern können: Ende Januar, April, Juni und August sowie vor Ostern und Weihnachten.“ Geschlossen bleiben die Großgeschäfte auch an gesetzlichen Feiertagen, wie zum Beispiel am 6. Januar, 1. Mai, 15. August oder am 11. November.

Bäckereien und Konditoreien, Apotheken und Tankstellen sind von den Ladenschlussregelungen ausgenommen. „Auch Geschäfte, in denen der Eigentümer persönlich an der Theke steht, dürfen ihre Türen sonntags öffnen“, erklärt Guzenda.

Einen Kalender mit den Schließtagen für das Jahr 2020 hat das Deutsch-Polnische Verbraucherinformationszentrum hat unter www.konsument-info.eu/de/downloads/ladenschlusszeiten veröffentlicht. Mit ihm können Verbraucher schnell überprüfen, an welchen Tagen der Großeinkauf in Polen noch möglich ist.

Weitere Informationen und Beratung zu grenzüberschreitenden Verbraucherfragen erhalten Interessierte im

Deutsch-Polnischen Verbraucherinformationszentrum
Karl-Marx-Str. 179/180
15230 Frankfurt (Oder)

Beratungszeiten: Di und Do 10-13 und 14-16 Uhr oder nach Terminvereinbarung

Terminvereinbarung:

  • telefonisch unter 0331 / 98 22 999 5 (Mo bis Fr, 9 bis 18 Uhr) oder
  • per E-Mail an konsument@vzb.de

Weitere Tipps zum Einkaufen in Polen gibt es unter www.konsument-info.eu

 

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