Zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen am 3. Dezember macht Sachsens Sozialministerin Barbara Klepsch auf die Fortschritte im Bereich der Inklusion in Sachsen aufmerksam. »Die Staatsregierung hat in den letzten Jahren große Anstrengungen unternommen, die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in unserem Land zu stärken«, betonte die Ministerin.
Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg war das Sächsische Inklusionsgesetz, dass der Landtag im Sommer dieses Jahres beschlossen hat. »Damit bekennt sich der Freistaat Sachsen ausdrücklich zu der Aufgabe, die Forderungen der UN-Behindertenrechtskonvention in unserem Land umzusetzen«, so Barbara Klepsch.
Das Gesetz stärkt die Interessenvertretung durch einen hauptamtlichen Landesbeauftragten für Inklusion und den erweiterten Landesbeirat, der nun alle Ressorts beraten soll. Das Recht gehörloser Menschen auf Verwendung der Deutschen Gebärdensprache wird gestärkt. Erstmals wird die Verwaltung auch verpflichtet, verstärkt Informationen in Leichter Sprache zu veröffentlichen und Menschen mit Lernschwierigkeiten den Inhalt von Bescheiden in einer leicht verständlichen Sprache zu erläutern.
»Wichtig ist mir auch, dass der Freistaat Sachsen als Arbeitgeber Menschen mit Behinderungen die Teilhabe am Arbeitsleben ermöglicht«, so Klepsch weiter. »Deshalb verpflichten wir uns mit diesem Gesetz auch, die Bedingungen für Menschen mit Behinderungen in den Behörden und Dienststellen der Verwaltung weiter zu verbessern. Menschen mit Behinderungen sind oft gut ausgebildete und motivierte Fachkräfte, die auch in der Verwaltung wertvolle Arbeit leisten.«
Der internationale Tag der Menschen mit Behinderungen wird alljährlich am 3. Dezember begangen. Er wurde von den Vereinten Nationen im Jahr 1993 als offizieller Gedenk- und Aktionstag bestimmt, an dem das Bewusstsein für die Belange von Menschen mit Behinderungen gestärkt werden soll. Dabei soll die Öffentlichkeit für verschiedene Barrieren sensibilisiert werden, die Menschen mit Behinderungen die Teilhabe erschweren.
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