Der Stiftungsrat der Stiftung Sächsische Gedenkstätten hat am 16. Dezember 2019 beschlossen, für die Förderung von Gedenkstätten, Archiven und Initiativen in freier Trägerschaft sowie sonstigen Projekten juristischer oder natürlicher Personen im Haushaltsjahr 2020 Mittel in Höhe von insgesamt rund 1,1 Millionen EUR zu gewähren. Die Förderung wird aus Mitteln des Freistaates Sachsen erfolgen. Eine detaillierte Übersicht wird nach Ausfertigung der Förderbescheide 2020 unter www.stsg.de veröffentlicht.
Die Stiftung Sächsische Gedenkstätten erinnert an die Opfer der nationalsozialistischen Diktatur und der kommunistischen Diktatur in der sowjetischen Besatzungszone und der DDR. Sie erschließt und bewahrt historisch authentische Orte politischer Gewaltverbrechen und politischen Unrechts im Freistaat Sachsen und gestaltet sie als Orte historisch-politischer Bildung.
Mit ihrer Arbeit will sie historische Informationen vermitteln, zur individuellen Auseinandersetzung mit der Vergangenheit anregen sowie Engagement für Menschenrechte und Demokratie stärken.
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