Am kommenden Mittwoch, den 11. Dezember, können sich Menschen, die Opfer politischer Verfolgung in der DDR geworden sind, wieder von 11.00 bis 14.00 Uhr von einem kompetenten Mitarbeiter des Landesverbandes Sachsen der Opfer des Stalinismus (VOS) in den Räumen der Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“ zu Rehabilitierungsmöglichkeiten und Wiedergutmachungsleistungen beraten lassen.

Zugleich begrüßt die Gedenkstätte die am vergangenen Freitag in Kraft getretene Novellierung des SED-Unrechtsbereinigungsgesetzes, womit die Antragsfristen für die strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung nach langen Forderungen nun im 30. Jahr der Friedlichen Revolution entfallen.

Das Sechste Gesetz zur Verbesserung rehabilitierungsrechtlicher Vorschriften für Opfer der politischen Verfolgung in der DDR ist am vergangenen Freitag, den 29. November 2019, in Kraft getreten. Damit wird die seit Jahren geforderte Aufhebung der Antragsfristen für die strafrechtliche, verwaltungsrechtliche und berufliche Rehabilitierung aufgehoben.

Neben der Entfristung sorgt die Novellierung auch für weitere Verbesserungen bei den Rehabilitierungsmöglichkeiten. So wurde beispielsweise eine Erhöhung der Opferrente auf 330 Euro beschlossen, auch beinhaltet sie eine Erhöhung der Ausgleichsleistungen für Opfer beruflicher Diskriminierung, darunter nun auch für verfolgte Schülerinnen und Schüler.

Des Weiteren können Zersetzungsopfer, die bislang keinerlei Entschädigungen erhalten haben, eine Einmalzahlung von 1.500 Euro bekommen. Außerdem erleichtert die Novellierung den Zugang zur Opferrente wegen politischer oder sachfremder Freiheitsentziehung, für die bisher eine Haftdauer von mindestens 180 Tagen Voraussetzung war; diese Zeit wurde auf 90 Tage reduziert.

Beratungsangebot in der Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“

Das Bürgerkomitee Leipzig e.V. als Träger der Gedenkstätte Museum in der „Runde“ begrüßt die Gesetzesnovellierung. Mit seiner Arbeit versucht das Museum nicht nur die Erinnerungen an das Unrechtsregime in der DDR wach zu halten und den Tendenzen der Ostalgie entgegenzuwirken, sondern sowohl ihrer Opfer zu gedenken als auch Menschen, die durch die kommunistische Diktatur verfolgt worden sind, zu helfen.

Seit vielen Jahren berät das Bürgerkomitee bei Fragen zur Rehabilitierung und Wiedergutmachung und stellt für Hilfesuchende Kontakte zu zuständigen Behörden oder Beratungsstellen her. Insbesondere Zeitzeugen und Betroffene kommen oft nach Ausstellungsbesuchen auf die Gedenkstättenmitarbeiter zu.

Diesen wichtigen Teil der Vermittlungsarbeit hat das Bürgerkomitee Leipzig e.V. mit der seit über zwei Jahren bestehenden Kooperation mit dem Landesverband Sachsen der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) ausgebaut und bietet seitdem regelmäßig ein Beratungsangebot für Menschen an, die Opfer politischer Verfolgung in der DDR geworden sein.

Anmeldung für den Beratungstermin am 11. Dezember 2019 noch möglich

Der nächste Beratungstermin findet am Mittwoch, den 11. Dezember 2019, von 11.00 bis 14.00 Uhr in den Räumen der Gedenkstätte statt. Um Voranmeldung zu den Beratungsgesprächen wird gebeten. Hierzu wenden sich Hilfesuchende an den VOS-Landesvorsitzenden Frank Nemetz entweder per Telefon (0175-1676838) oder E-Mail (f.nemetz@vos-ev.de). Am Beratungstag melden sich Ratsuchende im Ausstellungsbüro der Gedenkstätte.

Konkrete Themen, über die Hilfesuchende Rat einholen können, sind beispielsweise die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung, die Wiedergutmachung von Gesundheitsschäden, von Vermögensschäden oder von beruflichen Benachteiligungen. Bei der beruflichen Rehabilitierung geht es insbesondere um die Wiedergutmachung von beruflichen Benachteiligungen aufgrund einer Freiheitsentziehung, einer rechtsstaatswidrigen Verwaltungsmaßnahme oder einer anderen politisch motivierten Maßnahme.

Des Weiteren kann der VOS-Mitarbeiter Hinweise zu strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren geben, unter anderem zum Antrag, zu Verfahren, zum Rechtsweg, oder hilfreiche Anschriften nennen. Auch für den im März 2019 beschlossenen  sächsischen Härtefallfonds können Anträge eingereicht werden, die je bis zum 30. Juni eines Jahres gestellt werden müssen.

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