Sächsische Versammlungsbehörden setzen Versammlungsfreiheit außer Kraft

Ende Gelände legt Rechtsmittel gegen sächsische Behörden ein, um die Versammlungsfreiheit an den gewählten Protestorten durchzusetzen. Die Versammlungsbehörden von Bautzen, Leipzig und Görlitz hatten am 28.11.2019 weitgehende Allgemeinverfügungen, sogenannte Versammlungsverbotszonen, ausgesprochen. Somit sind an diesem Samstag jegliche Versammlungen im Umfeld der Braunkohlekraftwerke und sonstiger Braunkohleanlagen untersagt. Damit ist es in Sachsen faktisch unmöglich, den Protest gegen die Braunkohleverstromung an den Orten ihrer Produktion durchzuführen.