Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller hat gestern in Freital einen Fördermittelbescheid aus der investiven Sportförderung in Höhe von 99.841 Euro an den Hainsberger Sportverein e. V. übergeben. Diese Mittel werden für die Installation einer Warm-Wasser-Wärmepumpe sowie die Nachrüstung einer Photovoltaik-Anlage mit Stromspeicher und begleitendem Energiemonitoring eingesetzt. Zur Finanzierung des Vorhabens steuert die Kommune weitere 98.800 Euro bei.
»Wir unterstützen den Sport im Freistaat Sachsen in seiner gesamten Bandbreite. Dazu gehört auch die nachhaltige Sanierung vielgenutzter Sportanlagen nach modernsten Standards. Durch diese wird der Verein seine Heizkosten sowie den primären Energieverbrauch reduzieren können. Die Kosteneinsparung kann dem Verein und den Sportlern stattdessen an anderer Stelle zugutekommen«, sagte Innenminister Prof. Dr. Roland Wöller im Beisein des 1. Bürgermeisters der Großen Kreisstadt Freital, Peter Pfitzenreiter, sowie von Vertretern des Vereins und des Kreissportbundes Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.
Bis Ende Juni kommenden Jahres soll eine Warm-Wasser-Wärmepumpe errichtet und eine Dach-Photovoltaikanlage mit elektrischem Energiespeicher installiert werden. Zusätzlich soll die Anlage mit einem Energiemonitoring ausgerüstet werden, welches es ermöglicht, die Erzeugung und den Verbrauch von Strom und Wärme zu bilanzieren.
»Abgesehen vom Hainsberger Sportverein profitieren auch andere Sportanlagenbetreiber von der Förderung. Mithilfe des geplanten Energiemonitorings können Interessierten entsprechende Daten zur Verfügung gestellt werden. Diese sollen sie ebenfalls für eine umweltgerechtere Betreibung ihrer Sportanlagen sensibilisieren. Der Hainsberger Sportverein hat hier sozusagen eine Vorbildfunktion, Nachahmen durch andere Vereine ist ausdrücklich erwünscht«, so Wöller.
Die investive Sportförderung des Freistaates Sachsen beläuft sich im laufenden Doppelhaushalt auf 23,1 Millionen Euro in diesem und 24 Millionen Euro im nächsten Jahr.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
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