Die Rehabilitierung von Opfern politischer Verfolgung in der DDR ist auch 30 Jahre nach dem Mauerfall nicht abgeschlossen. Betroffene sollten sich derzeit beeilen, Anträge zu Rehabilitierungsmöglichkeiten und Wiedergutmachungsleistungen zu stellen, da einige Fristen bereits am 31. Dezember 2019 enden. Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten erhalten Betroffene am Mittwoch, den 13. November 2019, in den Räumen der Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“. Ein geschulter Mitarbeiter des Landesverbandes Sachsen der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) berät von 11.00 bis 14.00 Uhr.
Für eine Entfristung und Verbesserung der SED-Unrechtbereinigungsgesetze kann allerdings der am 24. Oktober 2019 im Bundestag angenommene Gesetzesentwurf sorgen, mit dem die Bundesregierung die Rehabilitierungsmöglichkeiten für Opfer politischer Verfolgung in der DDR verbessern will. Die beschlossene Gesetzesnovellierung schließt beispielsweise eine Erhöhung der Opferrente auf 330 Euro ein, auch beinhaltet sie eine Erhöhung der Ausgleichsleistungen für Opfer beruflicher Diskriminierung, darunter neuerdings auch für verfolgte Schülerinnen und Schüler.
Des Weiteren könnten Zersetzungsopfer, die bislang keinerlei Entschädigungen erhalten haben, eine Einmalzahlung von 1.500 Euro erlangen. Außerdem erleichtert die Gesetzesnovellierung den Zugang zur Opferrente wegen politischer oder sachfremder Freiheitsentziehung, für die bisher eine Haftdauer von mindestens 180 Tagen Voraussetzung war; diese Zeit wird auf 90 Tage reduziert.
Beratungsangebot in der Gedenkstätte Museum in der „Runden Ecke“
Das Bürgerkomitee Leipzig e.V. als Träger der Gedenkstätte Museum in der „Runde“ begrüßt die beschlossene Gesetzesnovellierung. Mit seiner Arbeit versucht das Museum nur die Erinnerungen an das Unrechtsregime in der DDR wach zu halten und den Tendenzen der Ostalgie entgegenzuwirken, sondern sowohl ihrer Opfer zu gedenken als auch Menschen, die durch die kommunistische Diktatur verfolgt worden sind, zu helfen.
Seit vielen Jahren berät das Bürgerkomitee bei Fragen zur Rehabilitierung und Wiedergutmachung und stellt für Hilfesuchende Kontakte zu zuständigen Behörden oder Beratungsstellen her. Insbesondere Zeitzeugen und Betroffene kommen oft nach Ausstellungsbesuchen auf die Gedenkstättenmitarbeiter zu. Diesen wichtigen Teil der Vermittlungsarbeit hat das Bürgerkomitee Leipzig e.V. mit seit der über zwei Jahren bestehenden Kooperation mit dem Landesverband Sachsen der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS) ausgebaut und bietet seitdem regelmäßig ein Beratungsangebot für Menschen an, die Opfer politischer Verfolgung in der DDR geworden sein.
Anmeldung für den Beratungstermin am 13. November 2019 noch möglich
Der nächste Beratungstermin findet am Mittwoch, den 13. November 2019, von 11.00 bis 14.00 Uhr in den Räumen der Gedenkstätte statt. Um Voranmeldung zu den Beratungsgesprächen wird gebeten. Hierzu wenden sich Hilfesuchende an den VOS-Landesvorsitzenden Frank Nemetz entweder per Telefon (0175-1676838) oder E-Mail (f.nemetz@vos-ev.de). Am Beratungstag melden sich Ratsuchende im Ausstellungsbüro der Gedenkstätte.
Konkrete Themen, über die Hilfesuchende Rat einholen können, sind beispielsweise die verwaltungsrechtliche Rehabilitierung, die Wiedergutmachung von Gesundheitsschäden, von Vermögensschäden oder von beruflichen Benachteiligungen. Bei der beruflichen Rehabilitierung geht es insbesondere um die Wiedergutmachung von beruflichen Benachteiligungen aufgrund einer Freiheitsentziehung, einer rechtsstaatswidrigen Verwaltungsmaßnahme oder einer anderen politisch motivierten Maßnahme.
Des Weiteren kann der VOS-Mitarbeiter Hinweise zu strafrechtlichen Rehabilitierungsverfahren geben, unter anderem zum Antrag, zu Verfahren, zum Rechtsweg, oder hilfreiche Anschriften nennen. Auch für den im März 2019 beschlossenen sächsischen Härtefallfonds können Anträge eingereicht werden, die je bis zum 30. Juni eines Jahres gestellt werden müssen. Beachtet werden sollten die aktuell geltenden gesetzlichen Regelungen: Opfer können ihre Ansprüche aus politischer Verfolgung derzeit zum Teil nur bis zum 31. Dezember 2019 geltend machen.
Keine Kommentare bisher