Die Stadt Geithain darf sich ab dem 1. Januar 2020 »Große Kreisstadt« nennen. Der Amtschef für Kommunales sowie Bau- und Wohnungswesen im Staatsministerium des Innern, Thomas Rechentin, hat heute dem Bürgermeister Frank Rudolph eine entsprechende Urkunde überreicht. Mit dem neuen Titel werden der Stadt weitere Verwaltungsaufgaben übertragen, diese erhält dafür aber auch höhere finanzielle Zuwendungen vom Freistaat. Zudem erhält der Bürgermeister die neue Amtsbezeichnung »Oberbürgermeister«. Geithain ist mittlerweile die 52. »Große Kreisstadt« im Freistaat Sachsen.
»Es ist eine wichtige Aufgabe, den ländlichen Raum zu unterstützen. Dies kann jedoch nicht ausschließlich über die finanzielle Förderung bestimmter Projekte erfolgen. Es müssen auch Strukturen geschaffen werden, die dazu beitragen, die Selbstverwaltung einer ganzen Region zu unterstützen und voranzubringen. Ich freue mich, dass Geithain nun ‚Große Kreisstadt‘ wird und sich damit zu einem wichtigen Zentrum in der Region weiterentwickeln kann. Damit eröffnen sich viele neue Möglichkeiten für die Einwohner«, sagte Amtschef Thomas Rechentin.
Geithain hatte im Zuge der ersten Kreisgebietsreform zum 1. August 1994 den Status »Große Kreisstadt« verloren.
Geithains Bürgermeister Frank Rudolph zeigte sich deshalb heute erfreut: »Aufgrund der Möglichkeit, die uns durch den Landtag und unsere Sächsische Staatsregierung eingeräumt wurde, den Titel ‚Große Kreisstadt‘ tragen zu dürfen, werden wir weiter an der stetigen Entwicklung unserer Stadt arbeiten. Die Ernennung zur ‚Großen Kreisstadt’ Geithain erfüllt uns mit Stolz und trägt auch zur Entwicklung des ländlichen Raumes bei. Es wird für unsere Region eine zusätzliche Motivation sein und seine Außenwirkung nicht verfehlen.«
Am 23. Mai 2019 hat der Sächsische Landtag das Vierte Gesetz zur Änderung der Sächsischen Gemeindeordnung beschlossen. Diese Änderung ermöglicht es jenen Gemeinden, die im Zuge der beiden Kreisgebietsreformen in den Jahren 1994 und 2008 ihre Eigenschaft als Kreisstadt verloren haben, auf Antrag den Status einer »Großen Kreisstadt« zu erlangen. Die Stadt Geithain hat am 19. August dieses Jahres einen entsprechenden Antrag gestellt.
Mit der Erklärung zur »Großen Kreisstadt« geht auch die Übertragung von weiteren Aufgaben einher, wie beispielsweise die Erteilung von Erlaubnissen im Bereich der Gewerbeordnung, Ausnahmegenehmigungen nach der Straßenverkehrsordnung oder die Verfolgung und Ahndung von Verkehrsordnungswidrigkeiten. Als Ausgleich steht einer Großen Kreisstadt eine höhere Zuweisung nach dem Sächsischen Finanzausgleichgesetz zu. Zudem darf die Bezeichnung »Große Kreisstadt« auf der Ortstafel verwendet werden.
Hintergrund:
Geithain befindet sich im Westen Sachsens im südlichsten Teil des Landkreises Leipzig. Es liegt verkehrsgünstig zwischen Chemnitz und Leipzig im Kohrener Land und Muldental. Die Stadt besteht aus neun Ortsteilen und drei Ortschaften und verzeichnet rund 7.000 Einwohner.
Die Wirtschaft Geithains ist vor allem durch mittelständische Unternehmen und Handwerk geprägt. Bekannt ist Geithain insbesondere für seine mittelalterlich anmutende Kulisse. So finden sich in der Stadt Sehenswürdigkeiten wie die romanische Pfarrkirche Sankt Nikolai, das historische Stadttor, der Pulverturm oder das Zollamt.
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