Die Straßenmeistereien des Landkreises Nordsachsen sind für den Winter gerüstet. Gut 4.100 Tonnen Streusalz sind in den Hallen in Dahlen, Delitzsch, Eilenburg, Oschatz und Torgau eingelagert. Die werden auch benötigt, schließlich müssen Schneeschieber und Streuer im Ernstfall täglich die Strecke bis Rom bewältigen. Denn so lang - etwa 1300 Kilometer - ist das Straßennetz, welches vom Landkreis betreut wird.
Wenn Frau Holle richtig aktiv ist, räumen ihre Flocken maximal 46 Fahrzeuge aus dem Weg. Davon stehen 25 im eigenen Bestand, 21 kommen von Partnerunternehmen. In der vergangenen Woche wurden die Winterdienstfahrzeuge gemeinsam mit der Polizei auf Funktionstüchtigkeit und Verkehrssicherheit geprüft. Alle sind gewartet, Schicht- und Tourenpläne sowie Karten up-to-date.
Außerdem ziehen die Mitarbeiter der Straßenmeistereien derzeit im gesamten Landkreis Schneezäune. Auf etwa 42 Kilometer Länge sollen diese verhindern, dass sich Schneewehen auf vielbefahrenen Straßen bilden. Auch die 100 Streugutbehälter entlang der Straßen sind mit Split gefüllt.
„Auch wenn wir gut vorbereitet sind und jedes Fahrzeug im Einsatz ist, können wir nicht auf allen Straßen des Landkreises gleichzeitig arbeiten“, bittet Baudezernent Eckhard Rexroth um Verständnis bei extremen Wetterlagen.
Straßen Landkreis Nordsachsen gesamt | 1295,2 km |
Bundesstraßen | 312,4 km |
Staatsstraßen | 375,4 km |
Kreisstraßen | 577,4 km |
Radwege 85,28 km
Straßenmeisterei | Salzbestand in Tonnen |
Dahlen | 849 |
Delitzsch | 710 |
Eilenburg | 870 |
Oschatz | 702 |
Torgau | 1014 |
Salzeinlagerung gesamt: | 4145 |
Zusatzinformation:
Räum- und Streupflichten auf Gehwegen
Städte, Gemeinden und Landkreise sollen und werden nach besten Kräften die öffentlichen Straßen von Schnee räumen und bei Schnee- und Eisglätte streuen.
Die rechtliche Verpflichtung, die Gehwege für Fußgänger vom Schnee zu räumen und bei Schnee- und Eisglätte zu streuen, ist im Regelfall aber auf die Anlieger übertragen. Die genaue Abwicklung und der Umfang der Aufgaben werden in den jeweiligen Gemeindesatzungen beschrieben. Der geräumte Schnee ist auf dem Grundstück oder auf dem restlichen Teil des Gehweges abzulagern. Straßenentwässerung und Abläufe sind freizuhalten. Das Ablagern auf der Straße ist nicht erlaubt.
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