Über die Allgemeinverfügung vom 28.11.2019 wird das Versammlungsrecht vom 29.11.2019, 00:00 Uhr bis zum Ablauf des Sonntages, den 01.12.2019 eingeschränkt.
In dem in der Karte gekennzeichneten Bereich, der im Wesentlichen die technische Infrastruktur wie Förderbänder, Zufahrten oder Arbeitsgeräte der MIBRAG und LEAG umfasst, ist es in dieser Zeit verboten, öffentliche Versammlungen unter freiem Himmel oder Aufzüge unter freiem Himmel im Sinne des Sächsischen Versammlungsgesetzes zu veranstalten oder an diesen teilzunehmen.
Die Allgemeinverfügung dient dem Schutz sensibler Infrastruktur sowie zur Gefahrenabwehr während des Aktionswochenendes der Gruppierung “Ende Gelände” im Kohlerevier Leipzig und erfolgte nach pflichtgemäßer Abwägung der zu schützenden Rechtsgüter.
Keine Kommentare bisher