„Mit der Kleinen Anfrage (Bt-Drs. 19/14807) reißt sich die AfD-Fraktion erneut die Maske vom Gesicht und beweist, dass die Kleine Anfrage vom 23. März 2018 (Bt-Drs. 19/1444) kein Betriebsunfall, sondern der Beleg für rechtsextremes Gedankengut, war“, erklärt Sören Pellmann, Sprecher für Inklusion und Teilhabe der Linksfraktion.
„Wer Menschen mit psychischen Erkrankungen, egal ob geflüchtet oder nicht, unter Generalverdacht stellt und als Gefahr für die Allgemeinheit bezeichnet, verletzt in nicht entschuldbarer Weise die Gefühle aller Betroffenen und Angehörigen.
Viel schlimmer noch: Wer nun Maßnahmen gegen die unter Generalverdacht stehenden Menschen mit psychischen Erkrankungen erfragt, spielt scheinbar unverhohlen auf die Euthanasieverbrechen der Nationalsozialisten an.
Mit dieser Anspielung wird erneut bewusst eine rote Linie überschritten. Die gesamte Gesellschaft muss sich gegen diese menschenunwürdige Verunglimpfung zur Wehr setzen und darf sie der AfD-Fraktion nicht unkommentiert durchgehen lassen.“
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