Umfangreiche Impfprogramme der Weltgesundheitsorganisation WHO haben dazu geführt, dass viele Länder heutzutage frei von der hoch ansteckenden akuten Infektionskrankheit Poliomyelitis, kurz Polio oder auch Kinderlähmung, sind bzw. kurz davor stehen, poliofrei zu werden. Wild-Poliovirenstämme zirkulieren aktuell nur noch in drei Ländern: Afghanistan, Pakistan und Nigeria. Von diesen Staaten geht weiterhin ein potenzielles Risiko für eine internationale Ausbreitung des Virus aus.
„Im Zuge der Globalisierung erschließen sich für Europäer immer neue Länder als Urlaubsziele, von denen jedoch einige weiterhin gefährlich sind aufgrund mangelhafter Impfquoten. Hier können mutierte Impfvirus-Varianten Infektionen hervorrufen und zur neuerlichen Verbreitung der Erkrankung beitragen“, warnt Prof. Dr. Bernhard Ruf, Chefarzt der Klinik für Infektiologie / Tropenmedizin, Nephrologie und Rheumatologie am Klinikum St. Georg. Daher empfiehlt der Infektionsexperte, sich vor Auslandsreisen ausführlich über sein Reiseziel und die damit verbundenen Impfempfehlungen zu informieren.
„In unserem Zentrum für Tropen- und Reisemedizin kann man sich vor Urlaubsantritt von den Experten umfassend beraten und mit den erforderlichen Impfungen versorgen lassen“, erklärt die Geschäftsführerin des Klinikums, Dr. Iris Minde.
Grundsätzlich gelte weiterhin die Empfehlung der ständigen Impfkommission (STIKO) für eine Grundimmunisierung in den ersten 14
Lebensmonaten mit drei bis vier Impfungen, so Chefarzt Ruf weiter. Eine Auffrischung ist zwischen dem 9. und 17. Lebensjahr vorgesehen. Eine routinemäßige Auffrischimpfung alle zehn Jahre für Erwachsene wird nicht empfohlen, sofern sie sich nur in Deutschland oder dem europäischem Ausland aufhalten.
Anderes gilt wiederum für Aufenthalte in Ländern mit potenziellem Polio-Infektionsrisiko – hier wird eine Impfung alle zehn Jahre ausdrücklich empfohlen, solange die Reisedauer keine vier Wochen überschreitet. Die Indikationsimpfung wird in solchen Fällen von der gesetzlichen Krankenversicherung getragen.
Langzeitreisende, die länger als vier Wochen in Ländern wie z.B. Indonesien, Pakistan oder Myanmar verbracht haben, sind verpflichtet, vor Ausreise aus diesen Ländern eine Impfung nachzuweisen, die nicht länger als zwölf Monate zurückliegt. Die Impfung muss für diesen Zweck in der gelben Internationalen Impfbescheinigung dokumentiert sein. Für andere Länder wie beispielsweise die Philippinen, Ghana oder Äthiopien gilt hingegen lediglich die Impfempfehlung für Langzeitreisende.
Neben Tropen- und Reisemedizinzentren wie dem des Klinikums St. Georg informiert außerdem das Auswärtige Amt auf seiner Webseite rund um die Bestimmungen zur Polio-Impfung in den einzelnen Ländern.
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