Der Förderverein der Theologischen Fakultät lädt am Montag, dem 4. November 2019, 18 Uhr, alle Interessierten im Rahmen seiner Vortragsreihe zu Religion und Gesellschaft in den Felix-Klein-Hörsaal im Paulinum (über der Universitätskirche) am Augustusplatz ein.
Der renommierte Staatskirchenrechtler Prof. Dr. Heinrich de Wall aus Erlangen wird zum Thema: „Nach 100 Jahren noch brauchbar? Die immer noch geltenden Religionsartikel der Weimarer Reichsverfassung“ sprechen. Die sich anschließende Diskussion wird mit einem kurzen Beitrag von Prof. Dr. Rochus Leonhard, Institut für Systematischen Theologie, eröffnet.
Der Eintritt ist frei.
Vor 100 Jahren gehörten fast alle Deutschen als Mitglieder einer der beiden großen Kirchen an. Seitdem haben sich deutliche Veränderungen im Blick auf Religiosität und Bindung an Religionsgemeinschaften ergeben. In Ostdeutschland ist Nichtkirchlichkeit zur Normalität geworden. Neben den Kirchen existieren inzwischen mehrere andere, z.B. muslimische Religionsgemeinschaften.
Das Religionsrecht in unserer Verfassung, im Grundgesetz, ist aus der Weimarer Reichsverfassung von 1919 übernommen worden. So ist es kein Wunder, wenn heute oft die Frage gestellt wird, ob diese grundlegenden Bestimmungen noch für unsere veränderte gesellschaftlich-weltanschauliche Situation zutreffend sein können.
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