Die Staatsanwaltschaft Dresden hat Anklage zum Schwurgericht des Landgerichts Dresden gegen einen 32-jährigen deutschen Staatsangehörigen u.a. wegen versuchten Totschlags, gefährlicher Körperverletzung und Körperverletzung in zwei Fällen erhoben.
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, am 22.06.2019, gegen 21:15 Uhr in einem Park in Meißen den nach einer verbalen und körperlichen Auseinandersetzung am Boden liegenden Geschädigten mehrfach wuchtig mit dem beschuhtem Fuß auf den Kopf und gegen den Kopf, insbesondere das Gesicht getreten zu haben, wobei er dessen Tötung zumindest billigend in Kauf nahm.
Eine hinzutretende Zeugin stieß der Beschuldigte zu Boden und schlug ihr mehrfach mit der Faust gegen die Schulter, wodurch diese Schmerzen erlitt. Als der unmittelbar nach dieser Handlung herbeigeilte Freund der Zeugin versuchte, seiner Freundin zu helfen, geriet er in eine körperliche Auseinandersetzung mit dem Beschuldigten, wurde von diesem zu Boden gedrückt und mehrfach mit der Faust gegen Arm, Rippen und Kopf geschlagen, wodurch er Schmerzen erlitt.
Unmittelbar im Anschluss an diese Handlungen kam der Beschuldigte noch einmal an den Ort zurück, an dem der Geschädigte seiner ersten Tat noch immer von den Fußtritten benommen da lag. Als der Geschädigte versuchte, sich vom Boden zu erheben, trat ihm der Beschuldigte aus vollem Lauf mit dem beschuhten Fuß gegen den Kopf, wobei er dessen Tötung zumindest billigend in Kauf nahm.
Der Geschädigte erlitt schwere Verletzungen, u.a. ein mittel- bis schwergradiges Schädel-Hirn-Trauma 2. bis 3. Grades, und musste intensiv-medizinisch behandelt werden. Entgegen der Erwartung des Beschuldigten überlebte der Geschädigte die verübten Gewalthandlungen.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.
Der Beschuldigte befindet sich weiterhin in Untersuchungshaft.
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