Gestern fand der Steuerstrafrechtstag der sächsischen Finanzverwaltung in Dresden statt. Am Informations- und Erfahrungsaustausch nahmen neben Bediensteten der Steuerfahndung sowie der Bußgeld- und Strafsachenstellen auch Vertreter des Sächsischen Staatsministeriums der Finanzen, der Justiz, des Zollfahndungsamtes und des Landesamtes für Steuern und Finanzen teil.
Im ersten Halbjahr 2019 haben die sächsischen Steuerfahnder 540 Fahndungsprüfungen abgeschlossen, 489 Amts- und Rechtshilfeersuchen erledigt und dabei einen Steuerschaden von fast 35 Millionen Euro aufgedeckt. Wie in den zurückliegenden Jahren entfiel ein großer Teil der Mehrsteuern – etwa 22,7 Millionen Euro – auf die Umsatzsteuer.
In den Bußgeld- und Strafsachenstellen waren im ersten Halbjahr 2019 rund 9.000 Anzeigen, Prüfberichte der Finanzämter sowie Steuerstraf- und Bußgeldverfahren in Bearbeitung. Von der Justiz ergingen im ersten Halbjahr 2019 in etwa 230 Fällen Urteile und Strafbefehle wegen hinterzogener Steuern in Höhe von insgesamt 14,5 Millionen Euro. Die Urteile führten in Summe zu Geldstrafen von rund 840.000 Euro und Freiheitsstrafen von fast 36 Jahren.
»Die sächsischen Steuerfahnder haben im ersten Halbjahr 2019 mit ihrer Arbeit erneut einen erheblichen Beitrag zur Steuergerechtigkeit geleistet. Der aufgedeckte Steuerschaden ist beachtlich. Die Arbeit der Steuerfahndung stellt daher weiterhin einen bedeutenden Teil im Kampf gegen Steuerbetrug und Steuerhinterziehung dar«, betont der Präsident des Landesamtes für Steuern und Finanzen, Karl Köll.
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