Finanzminister Dr. Matthias Haß hat heute im Kabinett den sächsischen Stabilitätsbericht für das Jahr 2019 vorgestellt. Mit Blick auf die dort dargestellten Kennziffern sagte er: »Der Bericht bestätigt die stabile Ausrichtung der sächsischen Finanzpolitik. Die Sicherung der langfristigen finanziellen Gestaltungsmöglichkeiten im sächsischen Haushalt ist aber kein Selbst-läufer, sondern muss immer wieder neu erarbeitet werden.«
Ziel des Stabilitätsberichtes ist das frühzeitige Signalisieren einer drohenden Haushaltsnotlage, also einer Extremsituation im Länderdurchschnitt. Daran orientieren sich auch die vom Stabilitätsrat vereinbarten Datengrundlagen und Kennziffern. »Eine solche Extremsituation droht Sachsen auch auf längere Sicht nicht. Dennoch kann man sich nicht zurücklehnen«, so Haß.
Denn die Konjunktur in Deutschland habe sich deutlich eingetrübt, was die Steuereinnahmen beeinflussen werde. Nachdem die Mai-Schätzung 2019 die Einnahmeerwartung für 2020 bereits zurückgenommen hatte, ist für die Oktoberschätzung 2019 bereits eine weitere Verschlechterung für die Jahre ab 2020 absehbar.
»Die Reduzierung der Einnahmeprognose für die nächsten Jahre bedeutet, dass die Bäume haushaltspolitisch nicht in den Himmel wachsen können«, betonte der Finanzminister. Genaueres werde man sagen können, wenn die Steuerschätzung Ende Oktober bzw. Anfang November vorliege.
Hintergrund:
Mit den jährlichen Stabilitätsberichten dokumentieren Bund und Länder im gemeinsamen Stabilitätsrat ihre Finanzlage. Dabei werden sowohl kurz- als auch langfristig orientierte Kennziffern betrachtet: »Finanzierungssaldo« (Differenz aus Einnahmen und Ausgaben eines Haushaltsjahres) und »Kreditfinanzierungsquote« (Ausgabenanteil, der durch Nettokreditaufnahme finanziert wird) erfassen die Nachhaltigkeit aktueller Haushaltspolitik.
Die vergangenheitsbezogenen Kennziffern »Schuldenstand pro Einwohner« und »Zins-Steuer-Quote« (misst die Vorbindung der Steuereinnahmen durch Zinsausgaben) hingegen spiegeln die Auswirkungen der Haushaltspolitik vergangener Jahre auf den aktuellen Handlungsspielraum wider. Eine Projektion der mittelfristigen Haushaltsentwicklung auf Basis einheitlicher Annahmen rundet die Haushaltsanalyse ab.
Auf Basis der Stabilitätsberichte wird der Stabilitätsrat ca. Anfang Dezember über die Haushaltslage des Bundes und jedes einzelnen Landes beraten. Dadurch sollen drohende Haushaltsnotlagen frühzeitig erkannt und rechtzeitig geeignete Gegenmaßnahmen eingeleitet werden, z. B. durch mehrjährige Sanierungsprogramme wie im Fall der Länder Bremen und Saarland.
Damit trägt der Stabilitätsrat dazu bei, die Solidität der öffentlichen Haushalte zu erhöhen und die Einhaltung der grundgesetzlichen Schuldenbremse, die ab 2020 auch für alle Länder verbindlich wird, zu gewährleisten. Im Freistaat Sachsen hat das Neuverschuldungsverbot bereits seit 2014 Verfassungsrang.
Der vollständige Bericht unter: www.smf.sachsen.de
Keine Kommentare bisher