Mit der Ratifizierung der »Istanbul-Konvention« zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt am 12. Oktober 2017 hat sich Deutschland verpflichtet, das bestehende Hilfesystem bedarfsgerecht zu gestalten und weiterzuentwickeln. Um diesen Anspruch umzusetzen wurde ein Modellprojekt durch das Bundesfamilienministerium initiiert, an dem der Freistaat Sachsen als eines von fünf Bundesländern beteiligt war. Im Projekt wurden Instrumente entwickelt und in der Praxis erprobt, mit denen die Länder ihr Hilfesystem künftig besser an den Bedarf der von Gewalt Betroffenen anpassen können.
Sachsen hat als Teil des Bundesmodellprojektes ein eigenständiges Projekt »Bedarfsanalyse und -planung zur Weiterentwicklung des Hilfesystems zur Bekämpfung häuslicher Gewalt in Sachsen« durchgeführt. Im Wesentlichen wurde ein Monitoring-Handbuch entwickelt, das einen koordinierten Planungsprozess zwischen dem Land Sachsen, den Landkreisen sowie kreisfreien Städten und den Einrichtungen des Schutz- und Unterstützungssystems schaffen soll.
Dazu erklärt die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping: »In der Realität erleben wir immer wieder, dass gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder von Schutzeinrichtungen abgewiesen werden, weil die Nachfrage so hoch ist. Gleichzeitig wissen wir um das hohe Dunkelfeld bei häuslicher Gewalt und dass manche Zielgruppen, wie Frauen mit Behinderungen, gar nicht im Hilfesystem ankommen. Für besser koordinierte und bedarfsgerechtere Angebote ist es wichtig, dass sich alle Beteiligten auf verbindliche Kriterien zur Bedarfsanalyse und -planung verständigen. Im Rahmen des Modellprojektes haben wir eine valide und vergleichbare Datenbasis zur Inanspruchnahme und Entwicklung des Hilfesystems geschaffen. Darauf aufbauend konnte ein Monitoring-Handbuch entwickelt werden. Mit besonderer Freude konnte ich beobachten, dass das Thema der häuslichen Gewalt wieder verstärkt von den Landkreisen und kreisfreien Städten wahrgenommen worden ist und erfolgversprechende Initiativen zur Schließung von Lücken im Hilfesystem in ländlichen Regionen entstanden sind.«
Im Anschluss an das abgeschlossene Modellprojekt wird gegenwärtig mit Hilfe einer externen Firma ein IT-gestütztes Fachportal für Datenerfassung, Berichtswesen und Monitoring erarbeitet. Der begonnene Austauschprozess zwischen den Einrichtungen, Kommunen und Landkreisen, die im Rahmen des Modellprojektes beteiligt waren, soll verstetigt und intensiviert werden. Auch die neu eingerichtete Fachstelle der Landesarbeitsgemeinschaft der sächsischen Frauenhäuser und Interventions- und Koordinierungsstellen, die vom Geschäftsbereich der Staatsministerin für Gleichstellung und Integration als Modellprojekt gefördert wird, wird diesen Prozess begleiten.
Diese Maßnahmen wurden mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
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