Opfer sexueller Gewalt stehen vor einem Dilemma. Die Kosten der medizinischen Spurensicherung werden bislang von den Krankenkassen nur im Rahmen der Strafverfolgung getragen. Betroffene, die sich aufgrund der Erlebnisse nicht in der Lage fühlen, umgehend Anzeige zu erstatten, müssen die Kosten oft selbst tragen. Im schlimmsten Fall verzichten die Opfer auf die Sicherung der Beweise. Damit sinken die Chancen, sollte es später zu einem Verfahren kommen, den Täter zu verurteilen. Der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat daher kürzlich eine Initiative angekündigt, um die Kostenerstattung durch die Krankenkassen neu zu regeln.
Dazu erklärt die Sächsische Staatsministerin für Gleichstellung und Integration, Petra Köpping: »Die Initiative des Bundesgesundheitsministers begrüße ich sehr. Und ich bin froh, dass wir in Sachsen mit einem Modellprojekt bereits jetzt die wichtige verdachtsunabhängige Spurensicherung realisieren können. Opfer sexueller Gewalt benötigen unsere Solidarität und Unterstützung. Es ist wichtig, dass die Beweise gesichert werden, auch wenn es nicht sofort zu einer Anzeige kommt. Sollten sich die Opfer Jahre später in der Verfassung fühlen, Anzeige erstatten zu können, dann sind die kurz nach der Tat gesicherten Spuren gerichtsfest. Wir geben den Opfern Zeit und nehmen ihnen den Druck, sich sofort an die Polizei wenden zu müssen. Denn aus Erfahrung wissen wir, dass viele das nicht schaffen.«
Der Freistaat Sachsen stärkt die Opfer von sexueller Gewalt mit Hilfe des Anfang Oktober im Einzugsbereich der Polizeidirektion Leipzig gestarteten Modellprojektes »Medizinische Soforthilfe nach Vergewaltigung und häuslicher Gewalt« weitreichend durch:
• Qualifizierung und Fortbildung des medizinischen Personals
• Einbettung der medizinischen Soforthilfe in die Notfallstrukturen
• Einführung der verfahrensunabhängigen Spurensicherung und Befunddokumentation
• Aufklärung der Öffentlichkeit mittels einer Kampagne
• Ausbau der regionalen Netzwerke und der Beratungsangebote für Betroffene
• Sachsenweite Etablierung des Modellprojektes
Das Modellprojekt läuft noch bis Ende 2022 und wird mit rund 550.000 Euro über die Förderrichtlinie »Chancengleichheit« unterstützt. Das Modellprojekt wird durch den Träger Bellis e.V. in Leipzig umgesetzt.
Diese Maßnahme wird mitfinanziert durch Steuermittel auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
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