Seit fast 50 Jahren ist es ein Erfolg. Aber es geht noch besser: Das BAföG wurde zum 1. August 2019 reformiert. Der neue Höchstsatz liegt nun bei 853 Euro (früher 735 Euro). Im Jahr 2020 steigt er erneut auf 861 Euro. Gleichzeitig werden die Einkommensfreibeträge erhöht und eröffnen somit mehr Studierenden den Zugang zu finanzieller Unterstützung. Mit einer bundesweiten Informationstour an 28 Universitäten und Fachhochschulen informiert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur BAföG-Reform und klärt über die Fördermöglichkeiten auf.
Bundesbildungsministerin Anja Karliczek erklärt dazu: „Deutschland ist ein Chancenland. Der Zugang zu Bildung hat in unserer Gesellschaft höchsten Stellenwert. Wir haben den Anspruch, dass jeder Mensch unabhängig vom Geldbeutel der Eltern den bestmöglichen Bildungsweg gehen kann. Das BAföG steht seit fast 50 Jahren für Chancengerechtigkeit. Ich wünsche mir, dass möglichst viele junge Menschen dieses Angebot nutzen. Dazu wollen wir mit der BAföG-Informationstour 2019 beitragen. Unter dem Motto ‚Mach Deiner Zukunft einen Antrag!‘ wollen wir junge Menschen auf die Chancen des BAföG aufmerksam machen.“
In Sachsen macht die Informationstour am Montag, den 21.10. halt an der Technische Universität Dresden und am Dienstag, den 22.10. an der HTWK in Leipzig. Das BAföG-Team wird an einem InfoStand in der Mensa Studierende auf das BAföG aufmerksam machen, Fragen beantworten und Informationsmaterialien verteilen. Die fachliche Beratung übernehmen entweder die Studenten‐ und Studierendenwerke vor Ort oder geschulte und erfahrene Vertreterinnen und Vertreter der BAföGHotline. Der Stand ist zwischen 11 und 14 Uhr geöffnet.
Die wichtigsten Neuerungen:
• Der Höchstsatz für Studierende wurde von 735 auf 853 Euro angehoben (2020 auf 861 Euro).
• Für Schülerinnen und Schüler steigt der Höchstsatz von 708 auf 825 Euro (2020 auf 832 Euro).
• Der Zuschuss für Kinderbetreuungskosten steigt von 130 auf 140 Euro (2020 auf 150 Euro).
• Die Altersgrenze für einen finanziellen Zuschlag für Kinderbetreuung sowie die Möglichkeit der Verlängerung der Förderungsdauer wegen Kinderbetreuung steigt von zehn auf 14 Jahre.
• Die Kranken- und Pflegeversicherungszuschläge für alle Geförderten werden angehoben.
• Mehr als 10.000 Euro muss niemand zurückzahlen, selbst wenn das Darlehen höher war. Spätestens nach zwanzig Jahren ist jeder und jede schuldenfrei.
Seit 1971 können junge Menschen vom Staat über das „Bundesausbildungsförderungsgesetz“– kurz BAföG – einen monatlichen Zuschuss für ihr Studium oder ihre schulische Ausbildung erhalten. Der Grundgedanke: Ausbildungswünsche sollen nicht am Geld scheitern.
Ob und wie viel BAföG man monatlich bekommt, hängt von den finanziellen Möglichkeiten der Antragsstellenden und ihrer Familien, von der jeweiligen Ausbildung und von den persönlichen Lebensumständen ab. Studierende müssen nach Abschluss ihres Studiums nur die Hälfte ihrer BAföGFörderung zurückzahlen, die andere Hälfte schenkt ihnen der Staat. Schülerinnen und Schüler müssen überhaupt nichts zurückzahlen.
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