Betriebsbesichtigungen durch die Arbeitsschutzaufsicht sind in Sachsen auf einen Tiefststand gesunken: Waren es 2003 noch 32 661, betrug ihre Anzahl 2017 nur noch 6 835 – ein Rückgang um knapp 80 Prozent. Ein Grund dafür ist die knappe Personalausstattung der Behörde. Sie liegt in Sachsen deutlich unterhalb der Zielmarke der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), die eine Aufsichtsperson für 10 000 Beschäftigte vorsieht.

In Sachsen ist ein Arbeitsschutzinspektor/eine Arbeitsschutzinspektorin für rund 18 000 Beschäftigte zuständig. Die Konsequenz: Der durchschnittliche Abstand zwischen zwei Kontrollen in Betriebsstätten beträgt inzwischen 33 Jahre. 2007 lag dieser Wert noch bei neun Jahren. „Die Arbeitsschutzaufsicht muss technisch und personell dringend besser ausgestattet werden”, forderte Sachsens DGB-Chef Markus Schlimbach. Nur so könnten Arbeitsschutzgesetze und -verordnungen auch durchgesetzt werden.

„Zu viele Betriebe vernachlässigen den Arbeitsschutz. Das darf so nicht bleiben. Denn gefährliche Baustellen, fehlende Schutzkleidung, Hetze, Überstunden – all das gefährdet die Gesundheit der Beschäftigten.” Hintergrund: Der Deutsche Gewerkschaftsbund analysiert in seinem neuen Personalreport für den öffentlichen Dienst Zahlen des Statistischen Bundesamtes, die seit dem 27. September 2019 vorliegen. Ein Schwerpunkt ist dabei die staatliche Arbeitsschutzaufsicht. Für die personelle und technische Ausstattung der Arbeitsschutzaufsicht sind die Bundesländer zuständig.

Der Report zum Download: https://www.dgb.de/-/SdO

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