“Es macht sprachlos, wie kurzsichtig die RBL Media GmbH bei der Umrüstung der Straßenbahn und Bushaltestellenhäuschen der Leipziger Verkehrsbetriebe vorgeht. Während die Verkehrsbetriebe um einen Ausbau der barrierefreien Haltestellen bemüht sind, hat der neue Haltestellenbetreiber seine Werbeflächen direkt an die Bodenindikatoren des Blindenleitsystems gesetzt und die eigentliche Barrierefreiheit ad absurdum geführt. Dieser Irrsinn muss unverzüglich gestoppt werden”, erklärt Sören Pellmann, der Leipziger Bundestagsabgeordnete, Sprecher für Inklusion und Teilhabe in der Linksfraktion, und Fraktionsvorsitzender der Leipziger Stadtratsfraktion DIE LINKE.
“Durch die Unterschreitung der Abstandsvorschriften entstehen nicht nur erhebliche Gefahren für Blinde und sehbehinderte Menschen. Zusätzlich wird der Durchgang bei einfahrenden Bahnen derart reduziert, dass alle Menschen in Gefahr geraten. Ich fordere daher Frau Dubrau auf, sofort alle Baumaßnahmen zu stoppen und erst nach der gründlichen Prüfung, ob alle gesetzlichen Regelungen zur Einhaltung der Barrierefreiheit und Mindestabstände umgesetzt werden, objektbezogen eine Freigabe der einzelnen Haltestellen zu verfügen. Bei bisher fertig gestellten Baumaßnahmen an Haltestellenunterständen wird umgehend geprüft, ob alle entsprechenden gesetzlichen Regelungen beachtet wurden; bei Verstößen wird umgehend eine Abänderung verfügt.“
Zusätzlich werden zur nächsten Ratsversammlung am 30. Oktober 2019 folgende Fragen an die Beigeordnete für Stadtentwicklung und Bau Frau Dubrau (Bündnis 90/Die Grünen) gestellt:
1. Welche Standards wurden bei der Vergabe zur Aufstellung der Wartehäuser beauftragt?
2. Wurden dabei Mindestabstände zwischen Fahrbahn und Wartehäusern festgeschrieben?
3. Wie wurde sichergestellt, dass die an den Haltestellen befindlichen Blindenleitstreifen mit den entsprechenden Abständen freigehalten werden? Welche Mindestabstände müssen zwischen dem Blindenleitstreifen und dem Wartehaus bestehen?
4. Gab es vor der Aufstellung der Wartehäuser Gespräche mit dem Behindertenbeirat der Stadt Leipzig und/oder der Vereine von und für Menschen mit Behinderungen (z.B. Behindertenverband, Blinden und Sehbehindertenverband, etc.)?
5. Wer ist für die Überprüfung der Einhaltung der Mindeststandards und Mindestabstände zuständig?
6. Welche Möglichkeiten der Korrektur sind, wenn diese Standards verletzt wurden, laut der Vertragsgestaltung möglich?
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