Für die neue Förderung zum Erhalt von Rebflächen in Steillagen können Winzer seit heute (27. September 2019) Anträge stellen. Die entsprechenden Unterlagen sind auf dem Förderportal Umwelt, Landwirtschaft, Ländlicher Raum und Forsten zu finden. Grundlage ist die »Förderrichtlinie Startprämie für den Erhalt der Steillagenbewirtschaftung im Weinbau (RL Startprämie Weinbau/2019)«. Anträge für dieses Jahr können bis zum 31. Dezember 2019 gestellt werden.
Mit der Förderung sollen Winzer unterstützt werden, die brachgefallene oder vom Brachfallen bedrohte Steillagenweinbauflächen übernehmen und als Bewirtschafter der betreffenden Fläche in die Weinbaukartei des Freistaates Sachsen eingetragen sind. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die bewirtschaftete Gesamtfläche des betreffenden Winzers – einschließlich Vorgewende, Treppen und Stützmauern – nach der Übernahme mindestens eintausend Quadratmeter umfasst.
Die Höhe der Zuwendung beträgt 1,50 Euro pro Quadratmeter, sie ist auf maximal 4 500 Euro pro Antragsteller und Jahr begrenzt. Die Zusammenfassung von mehreren Teilflächen zu einem Antrag ist zulässig. Finanziert wird die Förderung aus Mitteln des Freistaates Sachsen auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
»Die Elbe von Dresden bis Meißen wäre ohne ihre Weinberge kaum vorstellbar. Dass diese charakteristische Form der Kulturlandschaft erhalten bleibt, erfordert eine Bewirtschaftung, die mit hohem Aufwand verbunden ist. Die Arbeit der sächsischen Weinbaubetriebe und Kleinwinzer ist damit auch Grundlage für den Tourismus in der Region«, so Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt. »Darum ist diese Unterstützung durch den Freistaat für den Erhalt von Steil- und Terrassenlagen so wichtig.«
In Abstimmung mit dem Weinbauverband Sachsen wird außerdem eine »Konzeption Steillagenweinbau« erarbeitet. In dieser soll analysiert werden, wie Struktur- und Produktivitätsverbesserungen in den betroffenen Lagen, die Anpassung an die Erfordernisse des Marktes sowie ein gemeinsames Handeln der Akteure in den Bereichen Wirtschaft und Tourismus die Bewirtschaftung erleichtern und die Wirtschaftlichkeit verbessern können.
Informationen zur Förderung: www.smul.sachsen.de/foerderung/8561.htm
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