Sachsens Landwirte können in diesem Jahr auch Flächen uneingeschränkt zur Futtergewinnung nutzen, die aus Umweltschutzgründen mit Zwischenfruchtanbau, Gründecke oder Untersaaten in der Hauptkultur bewirtschaftet werden und für die sie eine entsprechende Förderung in Anspruch nehmen. Eine entsprechende Regelung hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft getroffen. Grund ist die Knappheit von Futtermitteln wegen der extremen Trockenheit auch in diesem Jahr.
Das sächsische Landwirtschaftsministerium hat diese Freigabe sofort für den Freistaat Sachsen umgesetzt: Die Freigabe zur Futternutzung gilt sachsenweit. Sie kann ohne weitere Anzeige oder Genehmigung durch die Landwirtschaftsbetriebe in Anspruch genommen werden.
»Die Trockenheit im Jahr 2018 und auch in der ersten Jahreshälfte 2019 verursacht erhebliche Ertrags- und Qualitätseinbußen bei Futterpflanzen. Insbesondere beim zweiten und dritten Schnitt waren deutliche Mindererträge zu verzeichnen. Einige Landwirte mussten bereits frühzeitig auf das eigentlich für den Winter eingelagerte Futter zurückgreifen und sehen sich gezwungen, ihren Tierbestand vor dem Winter zu verringern«, sagte Staatsminister Thomas Schmidt. »Wir wollen in dieser akuten Notlage unbürokratisch helfen – mit der sachsenweiten Freigabe der Flächen für die Futternutzung.«
Der Freistaat Sachsen hatte die Schaffung einer Sonderregelung beim Bund im Vorfeld angeregt. Normalerweise ist die Nutzung dieser ökologischen Vorrangflächen zwischen dem 1. Oktober bis zum 31. Dezember lediglich durch eine Beweidung mit Schafen und Ziegen zulässig. Ab sofort gibt der Freistaat Sachsen diese Flächen auch für eine Beweidung durch andere Tierarten oder eine Schnittnutzung für Futterzwecke frei.
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