Der Freistaat Sachsen beteiligt sich am Nationalen Aktionsplan 2019 - 2021 der Open Government Partnership (OGP) Initiative, die heute vom Bundeskabinett beschlossen wurde. Der Freistaates bringt sein Beteiligungsportal als zentrales Instrument der Bürgerbeteiligung ein und wird dieses inhaltlich und technisch weiterentwickeln. Damit kann dieses neue Instrument der Bürgerbeteiligung in Zukunft auch unkompliziert von anderen Ländern – wie bereits in Nordrhein-Westfalen – genutzt werden.
Oliver Schenk, Chef der Staatskanzlei des Freistaats Sachsen sagt dazu: „Wir leben in einem Zeitalter, in dem eine Vielzahl an Informationen und schnelle, direkte Kommunikation selbstverständlich sind. Mit unseren modernen Technologien wie dem Beteiligungsportal stellen wir den staatlichen und kommunalen Behörden neue Möglichkeiten zur Verfügung, um sich mit den Bürgerinnen und Bürgern online einfacher auszutauschen und sie effektiver, digitaler und transparenter am Regierungshandeln zu beteiligen.“
Der Freistaat Sachsen wird zudem den gesetzlichen Rahmen und die internen Prozesse weiterentwickeln, damit in Zukunft ein umfassendes Verzeichnis an Verwaltungsdaten in hoher Qualität zur Verfügung steht. Ziel von Open Data in Sachsen ist es, die Transparenz staatlichen Handelns zu erhöhen. Zudem werden Verwaltungsdaten zu einer sogenannten zweiten Karriere verholfen, indem ihre wirtschaftlichen Nutzungsmöglichkeiten, beispielsweise in der Entwicklung neuer Apps oder leistungsfähiger Anwendungen mit künstlicher Intelligenz, ausgeschöpft werden können. Damit diese Daten von Unternehmen und Bürgern komfortabel recherchiert und genutzt werden können, wird der Freistaat Sachsen bis Ende dieses Jahres sein Open Data Portal online stellen.
Hintergrund
Seit 2016 beteiligt sich Deutschland an der Open Government Partnership (OGP), zu der sich 79 Länder zusammengeschlossen haben. Ziel von Open Government ist es, die Arbeit von Politik, Regierung, Verwaltung und Justiz offener, transparenter, partizipativer und kooperativer zu gestalten. Zusammen mit der Weiterentwicklung der Regelungen zu Open Data im E-Government-Gesetz stellt die Teilnahme an der OGP einen wichtigen Schritt zur Stärkung der Innovationsfähigkeit Deutschlands dar.
Der Zweite Nationale Aktionsplan 2019-2021 zur Open Government Partnership enthält insgesamt neun Verpflichtungen der Bundesressorts. Erstmals sind darüber hinaus auch Beiträge der Länder enthalten – fünf Verpflichtungen der Regierungen Nordrhein-Westfalens, Sachsens sowie Schleswig-Holsteins.
Das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen unterstützt Behörden bei Initiativen der Öffentlichkeitsbeteiligung. Dazu zählen formale Beteiligungen in der Raumplanung und bei Gesetzesvorhaben genauso wie Dialogverfahren im Rahmen politischer Diskussionen und das Veranstaltungsmanagement bei Bürgerversammlungen. Die Anwendung steht allen Landesbehörden sowie den Kommunen in Sachsen zur kostenfreien und eigenverantwortlichen Nutzung zur Verfügung.
Prominente Beispiele für durchgeführte Verfahren sind die bundesweite Online-Umfrage „Bürgerbefragung der Finanzämter“ und die Öffentlichkeitsbeteiligung bei „Mobilität für Sachsen – Landesverkehrsplan 2030“. Außerdem ist mit dem Beteiligungsportal das „Zentrale Landesportal Bauleitplanung“ geschaffen worden, auf dem alle sächsischen Kommunen ihre Bauleitpläne öffentlich auslegen. Aktuell nutzen in Sachsen 346 Behörden das Portal für eigene Beteiligungsverfahren, pro Monat werden ca. 400 Verfahren durchgeführt.
Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen www.buergerbeteiligung.sachsen.de
Zweiter Nationaler Aktionsplan – Pressemitteilung Bund https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/regierungs-und-verwaltungshandeln-besser-machen-1667318
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