Heute hat am Landgericht Dresden die Erprobung der elektronischen Gerichtsakte begonnen. Nach über 3-jähriger Vorbereitungszeit geht die sächsische Justiz den nächsten Schritt in Richtung Digitalisierung. Bis zum Jahr 2026 sollen nach und nach alle neu eingehenden Verfahren bei den Gerichten und Staatsanwaltschaften elektronisch geführt werden. Damit werden die Akten in den Amtsstuben mit der Zeit verschwinden.
Staatsminister der Justiz Sebastian Gemkow: »Digitalisierung ist nicht nur ein vorübergehender Trend, sondern ein zentrales Thema unserer Zeit. An der E-Akte in den Gerichten führt kein Weg vorbei. Nur so kann die Justiz Schritt mit Anwälten und Bürgern halten, für die elektronische Kommunikation und elektronisches Arbeiten mittlerweile völlig selbstverständlich sind. Mit der E-Akte machen wir die sächsische Justiz zukunftsfähig.«
Schon seit 2012 gehen Klagen und Anträge bei den sächsischen Gerichten zunehmend auf elektronischem Wege ein. Mit der Einführung der elektronischen Akte können diese nun automatisch dem richtigen Verfahren zugeordnet und elektronisch weiterbearbeitet werden; der Ausdruck für die Papierakte entfällt. Telefonische Anfragen werden künftig zügiger beantwortet werden können, da die digitalen Verfahrensdaten jederzeit zur Verfügung stehen.
Staatsminister der Justiz Sebastian Gemkow: »Bei allem Fortschritt ist mir die Einbindung und Beteiligung der Mitarbeiter besonders wichtig. Ihre Belange, ihre Sorgen und Befürchtungen sind zu berücksichtigen. Die nun beginnende Pilotierung wird zeigen, wo wir noch nachbessern müssen.«
Mit der Einführung der E-Akte werden Richter und Staatsanwälte zukünftig mobile Endgeräte (Notebooks oder Convertibles) erhalten, um die Akte transportabel zu machen. Die über 300 Sitzungssäle in den sächsischen Gerichten werden mit moderner Medientechnik ausgestattet, um Akteninhalte visualisieren zu können.
Nicht zuletzt leistet die sächsische Justiz mit diesem Schritt ihren Beitrag zum Klimaschutz. Durch die elektronische Akte wird in großem Umfang Papier und Toner gespart werden. Der Inhalt der Akten wird künftig nur noch für den Versand an nicht anwaltlich vertretene Bürger ausgedruckt werden. Diese können weiterhin auf herkömmlichem Weg die Gerichte anschreiben. Nur Rechtsanwälte und Behörden sind ab 2022 verpflichtet, ausschließlich elektronisch mit den Gerichten zu kommunizieren.
Zum Hintergrund:
Seit dem 1. Dezember 2012 ist der elektronische Zugang zu den sächsischen Gerichten und seit dem 1. Januar 2018 auch zu den Staatsanwaltschaften über das Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) flächendeckend eröffnet.
Ab dem 1. Januar 2026 sind Gerichte und Staatsanwaltschaften gesetzlich zur elektronischen Aktenführung verpflichtet. Daneben sind Rechtsanwälte, Behörden und juristische Personen des öffentlichen Rechts vom 1. Januar 2022 an verpflichtet, den Gerichten und Staatsanwaltschaften Dokumente ausschließlich elektronisch zu übermitteln.
Am 13. Oktober 2016 wurde das Projekt E-Verfahrensakte Justiz Sachsen eingesetzt, an dem alle Gerichtsbarkeiten und die Generalstaatsanwaltschaft, die Leitstelle für Informationstechnologie der sächsischen Justiz (LIT) und die Personalvertretungen aktiv beteiligt sind. Rund 75 Mitarbeiter aus den Gerichten, Staatsanwaltschaften und der LIT bereiten – unter Einbeziehung der Personalvertretungen – die Umstellung auf die elektronische Aktenführung überwiegend mit einem Teil ihrer Arbeitskraft neben ihrer normalen Arbeit vor.
Insgesamt hat der sächsische Haushaltsgesetzgeber im Haushaltsplan 2019/2020 eine Prognose zu den Kosten der Weiterentwicklung des elektronischen Rechtsverkehrs und der Einführung der E-Verfahrensakte erstellt. Die Prognose umfasst die Gesamtkosten einschließlich der erforderlichen Infrastruktur im Rechenzentrum. Für investive Kosten wurden für die Jahre 2013 bis 2023 30.601.400 EUR und für laufende Ausgaben 17.088.200 EUR veranschlagt.
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