Die Landesdirektion Sachsen hat den Planfeststellungsbeschluss für den deutschen Abschnitt des grenzüberschreitenden Straßenbauprojektes S306 Bad Elster – Hranice erlassen. Damit verfügt das Landesamt für Straßenbau und Verkehr als Vorhabenträger über Baurecht.

Mit dem etwa zwei Kilometer langen, jetzt genehmigten Ausbau- und Moder-nisierungsvorhaben zwischen Bad Elster/Bärenloh und dem Grenzübergang zur Tschechischen Republik soll insbesondere die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer verbessert werden. Die Straße im Planungsabschnitt ist in ihrer Lage durch enge Kurven, eine relativ schmale Befestigungsbreite sowie Engstellen geprägt und genügt damit derzeit nicht den Verkehrsanforderungen.

Die historisch bestehende Straßenverbindung zwischen Bad Elster und Hranice soll zukünftig über einen für ihre Funktion und Bedeutung als grenzüberschreitende Verbindung modernen und regelkonformen Ausbaugrad verfügen. Zudem profitieren der Tourismus der Region und der grenzüberschreitende Verkehr von der infrastrukturellen Modernisierung. Dies soll insbesondere mit einer Fahrbahnerneuerung und -verbreiterung auf fünf Meter realisiert werden. Die optimierte Linienführung orientiert sich dabei an der Bestandstrassierung.

Im Ergebnis eines aufwändigen hydrogeologischen Gutachtens enthält der Planfeststellungsbeschluss zahlreiche Auflagen zum Schutz des Heilquellenschutzgebietes von Bad Elster, die während der Bauzeit zu berücksichtigen sind.

Der Planfeststellungsbeschluss wird den Trägern öffentlicher Belange zeitnah zugestellt. Auslegungsort und -zeit werden vorher ortsüblich bekannt gemacht.

Hintergrund:

Im Rahmen des grenzübergreifenden Kooperationsprogramms Freistaat Sachsen – Tschechische Republik 2014 – 2020, INTERREG haben das Landesamt für Straßenbau und Verkehr, das Bezirksamt für Straßenunterhaltung und Instandsetzung Karlovy Vary sowie die Stadt Hranice das Projekt »Modernisierung der historischen grenzüberschrei-tenden Straßenverbindung Bad Elster S 306 – Hranice III/2172« gemeinsam entwickelt.

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