Der Finanzausschuss des Bundesrates hat heute die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Neuregelung der Grundsteuer beraten. Der Freistaat Sachsen hat in der Sitzung bekräftigt, dass eine abschließende bundesgesetzliche Regelung bis Jahresende das Ziel sein muss. „Wir brauchen jetzt zügig Planungssicherheit für die Zukunft der Grundsteuer, auch im Sinne unserer Kommunen“, betonte Sachsens Finanzminister Dr. Matthias Haß.
Die vorgesehene Öffnungsklausel begrüßt und unterstützt Sachsen. „Das heißt, wir könnten ab Anfang 2020 in Ruhe ein für Sachsen genau passendes Gesetz erarbeiten“, so Haß. Die neue Regelung trete dann ab 2025 in Kraft. Ziel sei es, eine einfachere Lösung zu entwickeln, die gleichzeitig Steuererhöhungen insgesamt vermeidet. Zu den Gestaltungsmöglichkeiten würden jetzt auch Gespräche mit anderen Ländern geführt.
Die Forderungen einiger Länder, ausschließlich zur Verteilung der Grundsteuereinnahmen im System des Länderfinanzausgleichs eine Parallelermittlung sämtlicher Grundstückswerte nach dem Bundesmodell vorzunehmen, lehnte Sachsen im heutigen Finanzausschuss des Bundesrates ab. „Sinnvolle und vor allem unbürokratische Länderlösungen dürfen nicht durch die Hintertür verhindert werden“, betonte Haß.
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