Auf der Agrarministerkonferenz in Mainz (Rheinland-Pfalz) hat Sachsens Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt am 27. September 2019 die Zusage finanzieller Mittel für den Wald durch Bundesministerin Julia Klöckner begrüßt. Gemeinsam mit den Ländern will der Bund in den kommenden vier Jahren 800 Millionen Euro bereitstellen, die die Länder ab 2020 für die Behebung der außerordentlich hohen Waldschäden der letzten beiden Jahre, die Wiederaufforstung und in die Anpassung der Wälder an den Klimawandel nutzen sollen.
Die Mittel des Bundes waren eine der Forderungen der »Moritzburger Erklärung«, die im August diesen Jahres bei einem Forstministertreffen auf Einladung von Staatsminister Schmidt verabschiedet worden war.
»Es ist richtig, diese Mittel aus dem Klimafonds bereitzustellen, denn der Wald leistet einen wichtigen Beitrag zur Speicherung von Kohlendioxid und damit für den Klimaschutz«, so der Minister. »Mit dieser Zusage erhalten wir nun eine größere Planungssicherheit für die Arbeit der kommenden Jahre. Allerdings kommt es darauf an, die Mittel dorthin zu lenken, wo sie gebraucht werden. Und das sind die Regionen, die von den Waldschäden besonders betroffen sind«, so Minister Schmidt.
Daneben sprachen sich die Agrarminister für eine Bund-Länder-Initiative »Klimaangepasster Zukunftswald 2100« aus. Diese soll durch praxisbezogene Forschung und durch die verstärkte Umsetzung vorhandener Forschungsergebnisse die Entwicklung zukunftsfähiger und klimaangepasster Wälder fördern. Die Sanierung munitionsbelasteter Waldflächen soll als präventive Maßnahme stärker über ein Bundesprogramm finanziert werden.
Die Agrarminister der Länder waren sich weiter darüber einig, dass die Landwirte bei der Vorsorge gegen klima- und wetterbedingte Ertragsausfälle unterstützt werden müssen. Dazu soll die Steuer für entsprechende Versicherungen von derzeit 19 auf 0,03 Prozent abgesenkt werden. Dieser Steuersatz, der bisher auch schon für Versicherungen gegen Auswirkungen anderer Naturereignisse wie Hagel, Sturm, Starkregen oder Hochwasser gilt, soll auch bei Versicherungen gegen die Risiken Trockenheit sowie Tierseuchen eingeführt werden.
»Es ist keinem Landwirt zu vermitteln, dass er gegen Schäden durch Trockenheit eine Versicherung abschließen soll, dann aber der Staat erst einmal 19 Prozent Versicherungssteuer kassiert«, so Minister Schmidt. Leider lehnt es der Bund auch weiterhin ab, sich gemeinsam mit den Ländern neben der Senkung der Versicherungssteuer auch an einem direkten Prämienzuschuss zu beteiligen.
Für entsprechende Regelungen hatte sich Sachsen gemeinsam mit Bayern und Baden-Württemberg bereits im Bundesrat eingesetzt. »Gerade das vergangene Jahr hat in dramatischer Weise deutlich gemacht, dass unsere Landwirte durch den Klimawandel immer größeren Risiken ausgesetzt sind, die auch ihre Existenz bedrohen«, so Staatsminister Schmidt.
»Allein in Sachsen haben Landwirte mehr als 20 Millionen Euro erhalten, um nach dem Dürresommer 2018 eine Insolvenz ihrer Betriebe noch abwenden zu können. Viele weitere Betriebe, die eine Insolvenz aus eigener Kraft abwenden konnten, mussten ebenfalls herbe Verluste hinnehmen. Darum ist es wichtig, unsere Landwirte in die Lage zu versetzen, so schlechte Jahre ohne staatliche Notprogramme zu überstehen.«
Die Agrarminister erneuerten darüber hinaus auch ihre Forderung nach der Einführung einer steuerlich begünstigten Risikoausgleichsrücklage. Sachsen hatte dazu gemeinsam mit Bayern und Baden-Württemberg bereits im Bundesrat eine Initiative gestartet.
Minister Schmidt: »Landwirte arbeiten in und mit der Natur, das bringt gute und schlechte Jahre zwangsläufig mit sich. Die Betriebe könnten daher in guten Jahren Geld zweckgebunden auf die hohe Kante legen, um sich in schlechten Jahren selbst zu helfen. Nach den Erfahrungen aus dem Jahr 2018 ist es darum höchste Zeit, solche Rücklagen steuerlich zu ermöglichen.«
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Wenn man dann auf “vorhandene Forschungsergebnisse” zurückgreift, dass nämlich der Wald sich am besten, klima-, standortangepasstesten und gesündestens selbst hilft, wenn man alles liegen und die Flächen in Ruhe lässt (statt mit schwerem Gerät “aufzuräumen”, kleine Käfer zu “bekämpfen”, die nur ihre angeborene Arbeit verrichten und fleißig zur Humusbildung beitragen), weil sich von ganz allein diejenigen Baumarten ansiedeln, die an der jeweiligen Stelle die besten (überlebenswichtigen) Bedingungen vorfinden, dann kann man die 800 Millionen auch für Bildung, Schulen, den Bau von Sozialwohnungen oder die Entwicklung eines ökolgischen Verkehrskonzeptes (ohne Sondermüll-Elektroautos) nutzen.
Für den Leipziger Auwald ist das auch recht einfach: Förster raus und Wasser rein. Leider ist das zu simpel, um darüber habilitieren zu können.