Sachsen und Brandenburg wollen bei der Ländlichen Entwicklung künftig enger zusammenarbeiten. Das haben die zuständigen Minister der beiden Länder, Thomas Schmidt und Jörg Vogelsänger, vereinbart. So sollen in der nächsten EU-Förderperiode länderübergreifende Kooperationen zwischen den LEADER-Gebieten vereinfacht werden, die zum Beispiel gemeinsame Tourismusprojekte im Lausitzer Seenland erlauben.
„Regionale Entwicklung macht nicht an Ländergrenzen halt. Verwaltungsgrenzen sind das eine. Die Menschen, die dies- und jenseits solcher Grenzen leben, sind das andere. Selbstverständlich müssen gemeinsame Projekte auch dann mit dem Nachbardorf möglich sein, wenn das hinter einer Landesgrenze liegt“, so Sachsens Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft, Thomas Schmidt. „Gerade in der Lausitz, einer Region, die sich um Umbruch und Strukturwandel befindet, muss das gelingen“.
„Damit Projekte im Bereich LEADER künftig noch besser länderübergreifend umgesetzt werden können, setzen wir uns dafür ein, dass in der EU-Förderperiode nach 2020 bundeseinheitliche und möglichst unbürokratische Regeln für die Zusammenarbeit der LEADER-Gebiete gelten. Davon werden besonders die benachbarten LEADER-Gebiete in Brandenburg und Sachsen profitieren“, so Jörg Vogelsänger, Brandenburgs Minister für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft.
LEADER hat in der laufenden Förderperiode der Europäischen Union (EU) 2014-2020 als erfolgreiches Instrument der Entwicklung des ländlichen Raumes sowohl im Freistaat Sachsen als auch in Brandenburg eine große Bedeutung erlangt. Beim LEADER-Prinzip entscheiden die Menschen vor Ort, was mit den Mitteln der EU und der Länder gefördert wird.
Die Vorschläge für den Zeitraum nach dem Jahr 2020 bringen beide Länder nun gemeinsam in die laufenden Abstimmungen zwischen den Bundesländern und der Bundesebene zur Vorbereitung der neuen EU-Förderperiode ein.
Hintergrundinformationen:
Nach den guten Erfahrungen mit der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) in der vergangenen Förderperiode hatten der Freistaat Sachsen und das Land Brandenburg den Regionen für 2014 bis 2020 noch größere Gestaltungsmöglichkeiten in der regionalen Entwicklung eröffnet und mehr Verantwortung bei der Verwendung der Fördermittel übertragen.
Bei der Förderung der Entwicklung des ländlichen Raums setzen der Freistaat Sachsen und das Land Brandenburg auf das LEADER-Prinzip als strategischen Ansatz für die ländliche Entwicklung: Die Akteure im ländlichen Raum können nahezu flächendeckend die Vorteile eigenständiger Strategien einschließlich der Verantwortung für ihr Budget nutzen. Die Regionen erhalten dafür Mittel aus den Europäischen Entwicklungsprogrammen für den ländlichen Raum (EPLR) der beiden Länder.
In Sachsen arbeiten 30 und in Brandenburg 14 LEADER-Gebiete; sie decken den ländlichen Raum fast flächendeckend ab. Die LEADER-Gebiete bestimmen in einem transparenten Verfahren selbst, welche Projekte im Rahmen des ihnen zur Verfügung stehenden Budgets gefördert werden.
Die Strategien sind die Basis für Aufrufe, nach denen sich Bürger, Unternehmen, Vereine und Gemeinden um eine Förderung bewerben können. Ein Entscheidungsgremium wählt unter Beachtung von inhaltlichen Schwerpunkten die Vorhaben aus. Die Bewilligung der Förderung erfolgt in Sachsen durch die jeweiligen Landratsämter, in Brandenburg durch das Landesamt für Ländliche Entwicklung, Landwirtschaft und Flurneuordnung (LELF).
LEADER (französisch: „Liaison entre actions de développement de l’économie rurale“) ist eine Initiative der Europäischen Union zur Entwicklung der ländlichen Räume unter maßgeblicher Mitarbeit der Bevölkerung. Die finanzielle Unterstützung der ländlichen Entwicklung im Rahmen von LEADER erfolgt aus ELER-Mitteln sowie aus Landesmitteln auf Grundlage des von den Abgeordneten der jeweiligen Landtage beschlossenen Haushaltes.
LEADER in Sachsen:
www.smul.sachsen.de/laendlicher_raum/
LEADER in Brandenburg:
https://mlul.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.345743.de
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