Das sächsische Kabinett hat gestern auf Initiative des SMWA beschlossen, die Fördermöglichkeiten der Richtlinie „Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW RIGA) zu erweitern und so die Attraktivität für Investitionen in Sachsen weiter zu verbessern. Davon profitieren insbesondere die Tourismus-, die Logistik- und die Bauwirtschaft, sowie der Großhandel.

Außerdem wird für Investitionsvorhaben in den Landkreisen des Freistaates Sachsen das Mindestinvestitionsvolumen deutlich gesenkt. Die Änderungen greifen ab ca. Mitte September mit der Bekanntmachung im Sächsischen Amtsblatt.

Wirtschaftsminister Martin Dulig: „Wir möchten vor allem die kleinen und mittleren sächsischen Unternehmen unter den beihilferechtlichen Gegebenheiten besser unterstützen. Ziel ist es, insbesondere im ländlichen Raum die Wettbewerbsfähigkeit der strukturell kleinteiligen sächsischen Wirtschaft zu steigern und Arbeitsplätze in Sachsen zu erhalten. Die Richtlinie GRW RIGA wird bislang zum Teil strenger ausgelegt, als es der Bund fordert und umliegende Länder geregelt haben. Deshalb sind branchenspezifische Änderungen möglich.“

Mit der Öffnung der Richtlinie soll auch der Tourismus im ländlichen Raum gestärkt werden. Auf dem Gebiet des Tourismus reicht bei Investitionen in Hotels, Ferienhäuser und Ferienwohnungen sowie Campingplätze künftig der Nachweis der genannten Klassifizierungen bzw. Zertifizierungen (z. B. DEHOGA, DTV, Bett+Bike) unabhängig von einer bestimmten Kategorie. So soll der Abbau des Investitionsstaus in der Breite unterstützt werden.

„Mit dieser Öffnung der Richtlinie stärken wir den Tourismus im ländlichen Raum und investieren gezielt in qualitäts- und serviceorientierte Beherbergungsbetriebe. Diese können damit ihr Angebot attraktiv und wettbewerbsfähig gestalten“, so Dulig weiter.

Konkret können Investitionen gefördert werden, die auf die Entwicklung innovativer Produkte oder auf die Ergänzung bereits vorhandener Produkte zielen. Sie müssen zur Erhöhung der Übernachtungszahlen, zur Gewinnung neuer Gästegruppen oder zur Saisonverlängerung beitragen. Damit setzt das SMWA eine der Maßnahmen im Handlungsfeld „Tourismusförderung“ aus der Tourismusstrategie Sachsen 2025 um.

Die Absenkung des Mindestinvestitionsvolumens von 70.000 Euro auf 50.000 Euro für Investitionsvorhaben in den sächsischen Landkreisen soll zusätzliche Anreize besonders für die Entwicklung im ländlichen Raum setzen.

Darüber hinaus sind die Herstellung und Bearbeitung von primären Baumaterialien (Grob- und Feinkeramik, Kalk, Gips, Zement) und deren Erzeugnisse (Steine, Bauelemente) künftig in die Förderrichtlinie eingeschlossen. Der Förderausschluss für Leistungen, die der Sanierung und Instandhaltung dienen, wird aufgehoben.

Auch der Förderausschluss für den Versandhandel einschließlich Online-Handel und für den Großhandel einschließlich Import- und Exportgroßhandel wird aufgehoben. Wie bisher bleibt der Einzelhandel ausgeschlossen, entsprechend der dafür verbindlichen Vorgabe des Bundes. Für logistische Dienstleistungen musste bislang eine „gesamtwirtschaftliche Bedeutung“ nachgewiesen werden. Diese Bedingung entfällt.

Die Ausweitung der Förderung ist zunächst bis Ende 2021 befristet. Die Entscheidung zur Fortführung soll dann auf Basis einer Erhebung erfolgen, die aufzeigt, ob die gewünschten Effekte erzielt werden konnten.

Hintergrund: GRW RIGA

Die Gemeinschaftsaufgabe “Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur” (GRW) ist das wichtigste Instrument der Bundesländer, um Investitionen in strukturschwachen Regionen zu fördern.

Um die regionale Wirtschaft in Sachsen zu fördern, sind Investitionen vor Ort unerlässlich. Nur dadurch können die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen gestärkt und neue Arbeitsplätze geschaffen bzw. vorhandene Arbeitsplätze dauerhaft gesichert werden. Die Investitionsvorhaben sollen so zur Verbesserung der Einkommenssituation und Stärkung der regionalen Wirtschaftsstruktur beitragen.

Mit dem Zuschuss zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur unterstützt der Freistaat Sachsen Unternehmen beispielsweise dabei, in neue Wirtschaftstätigkeiten, in die Änderung ihres Produktionsprozesses oder in den Ausbau ihrer Produktionskapazitäten zu investieren. Zuschüsse können sowohl kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) als auch unter gewissen Voraussetzungen (z. B. im Rahmen der Errichtung einer neuen Betriebsstätte) große Unternehmen erhalten.

Abhängig vom Fördergebiet und der Größe des Unternehmens erfolgt der Zuschuss in Form einer Anteilsfinanzierung von bis zu 40 Prozent.

Probefahrt, Reparaturbetrieb und die erstaunliche Frage nach der Mündigkeit in einem kontrollbesessenen System

Probefahrt, Reparaturbetrieb und die erstaunliche Frage nach der Mündigkeit in einem kontrollbesessenen System

 

Keine Kommentare bisher

Schreiben Sie einen Kommentar