Bewohner des Waldstraßenviertels haben künftig eine höhere Chance auf einen Stellplatz in Wohnungsnähe. Ab 30. Oktober dieses Jahres wird im Bereich oberhalb der Jahnallee zwischen FriedrichEbert-Straße und Rosental das Bewohnerparken eingeführt. Grundlage ist der Beschluss der Ratsversammlung vom 18. Juni 2014, dessen wesentlicher Kernpunkt der Schutz der Bewohner der angrenzenden Wohngebiete vor dem zunehmenden Besucheraufkommen und Parkdruck ist.

„Ziel ist es, durch Neuverteilung des Parkraumes und Schaffung von Parksonderrechten für Bewohner deren Chance auf einen in fußläufiger Entfernung zur Wohnung zumutbaren Stellplatz im öffentlichen Verkehrsraum zu erhöhen“, erläutert Michael Jana, Leiter des Verkehrs- und Tiefbauamtes. „Das Gebiet weist aufgrund seiner hohen Wohndichte und der im öffentlichen Straßenraum sowie auf Privatflächen nur begrenzt zur Verfügung stehenden Stellplätze einen hohen Parkdruck auf, der durch Besucher der Innenstadt und des Sportforums, Kunden und Berufspendler zusätzlich verschärft wird.“

Bevor es losgeht, müssen Ende August Markierungen angebracht, Anfang September Verkehrsschilder und Parkscheinautomaten montiert und Ende Oktober vorübergehende Schilderabdeckungen entfernt werden. Am 30. Oktober werden die Parkscheinautomaten in Betrieb genommen.

Das Waldstraßenviertel wird in die Bewohnerparkgebiete E und F unterteilt, deren Abgrenzung westlich der Leibnizstraße verläuft. Das gesamte östlich daran anschließende Gebiet zwischen Ranstädter Steinweg, Pfaffendorfer Straße und Emil-Fuchs-Straße umfasst das Bewohnerparkgebiet F, während das westlich bis zur Friedrich-Ebert-Straße/Am Sportforum anschließende Gebiet das Bewohnerparkgebiet E umgrenzt.

Fahrzeuge können nur in dem Bereich abgestellt werden, für den der Bewohnerparkausweis ausgestellt ist. Westlich der Waldstraße sieht die Parkregelung montags bis freitags tagsüber von 8 bis 17 Uhr die kostenfreie Bereitstellung von Stellplätzen für Kunden und Besucher vor. Abends und nachts sowie an den Wochenenden sind die Stellplätze ausnahmslos den Bewohnern vorbehalten.

Diese Regelung soll den Besuchern des Sportforums den Stellplatzvorrang für Bewohner verdeutlichen und zugleich die Zufriedenheit im Quartier erhöhen. Im östlich angrenzenden Gebiet ist das Parken für Nichtbewohner montags bis freitags in der Zeit von 8 bis 23 Uhr kostenpflichtig. Die Parkzeit ist auf 2 Stunden begrenzt. Das Parken mit Bewohnerparkausweis ist frei.

Zum Schutz der Bewohner wird die Kombination der Bewohnerparkregelung mit der Einrichtung des Sperrkreises als besonders wirkungsvoll eingeschätzt und soll bei Heimspielen von RB Leipzig und Veranstaltungen mit über 20.000 Besuchern weiterhin regelmäßig angewendet werden. Im Viertel werden zudem verteilt an vier Standorten 14 feste Stellplätze für Car-Sharing angeboten. Mittelfristig kommen zwei weitere Stationen, die von den Leipziger Verkehrsbetrieben im Zusammenhang mit den geplanten Gleisbaumaßnahmen geplant werden, hinzu.

Antragstellung zum Bewohnerparken

Helmut Loris, Leiter des Ordnungsamtes: „Anspruch auf einen Parkausweis hat, wer in diesem Bereich wohnt, mit Hauptwohnsitz dort amtlich gemeldet ist und über ein eigenes Fahrzeug mit grünerFeinstaubplakette verfügt oder wer die dauerhafte private Nutzung eines solchen Pkws nachweist. Als Bescheinigung hierfür gilt auch ein Vertrag mit einer Carsharing-Firma.“ Gestellt und bearbeitet werden die Anträge im Sachgebiet Genehmigungen, im Technischen Rathaus, Prager Straße 136, Haus A, Zimmer A.4.016. Sind die geforderten Unterlagen beisammen, wird der Ausweis gleich ausgestellt.

Im September kann der Bewohnerparkausweis zudem mittwochs zwischen 14 und 20 Uhr im Bürgerverein Waldstraßenviertel e. V. in der Hinrichsenstraße 10 beantragt werden. Hier werden anhand der erforderlichen Unterlagen die Anspruchsvoraussetzungen geprüft, erfasst und ein Kostenbescheid erlassen. Der Parkausweis wird anschließend zugesandt, wenn die entsprechende Gebühr gezahlt wurde.

Der Antragsteller oder ein Bevollmächtigter muss für die erstmalige Beantragung persönlich vorsprechen. Die Gebühren hierfür basieren auf der bundeseinheitlichen Gebührenordnung für Straßenverkehr. Sie liegen gestaffelt nach vier Gültigkeitszeiträumen zwischen 30,70 Euro und 53,72 Euro pro Jahr und werden vor Ort bar, per EC-Karte gezahlt bzw. es wird ein Kostenbescheid erstellt.

Die Ausnahmegenehmigungen (ANG) zum Anwohnerparken in der Lortzing-, Jacob-, und Humboldtstraße sowie der Rosentalgasse behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum. Dies betrifft alle Bewohner dieser Straßen, die Inhaber dieser ANG werden durch das OA gesondert angeschrieben.

Ausnahmegenehmigungen

Die Erteilung von neuen Ausnahmegenehmigungen ist nicht möglich. Eine Ausnahme vom verkehrsbezogenen Verbot darf nur in ganz besonderen Fällen und sehr restriktiv erteilt werden und muss als besonderer Einzelfall dem Ordnungsamt nachgewiesen werden. Handwerksbetriebe mit Einzelgenehmigungen, sogenannten „Handwerkerheften“, können entsprechend der dafür geltenden Regelungen auch in den Bewohnerparkgebieten des Waldstraßenviertels parken. Alle weiteren Gewerbetreibende bzw. Freiberufler sind nicht befreit, aber können die vorhandenen Stellflächen nutzen.

Höhe und Verwendung der Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung

Die Einnahmen aus der Parkraumbewirtschaftung ergeben sich aus der Ausfertigung der Bewohnerparkausweise und den Parkgebühren, die den größten Anteil bilden. Im Haushaltplan der Stadt Leipzig sind für 2019 und für 2020 jeweils 4.420.000 Euro geplant. Die veranschlagten Einnahmen werden weiterhin für die Finanzierung von notwendigen Instandhaltungsmaßnahmen auf öffentlichen Verkehrsflächen, wie zum Beispiel Fußwege, Fußgängerüberwege, oder zur Schulwegsicherung genutzt.

Die Einnahmen haben ebenso die laufende Instandhaltung der bewirtschafteten Parkflächen abzudecken, wie unter anderem Markierungen der Parkflächen, Entleerungsleistungen durch Fachfirmen, Instandhaltung und Neubeschaffung von Parkscheinautomaten. Darüber hinaus erwirtschaftete Erträge fließen in den gesamtstädtischen Haushalt und können auch für zwingend notwendige Maßnahmen des Verkehrs- und Tiefbauamtes eingesetzt werden.

Information und Beteiligung

Die im Ergebnis der Untersuchungen zum „Anwohnerschutz Waldstraßenviertel“ vorgeschlagenen Maßnahmen waren auf Grundlage einer umfassenden Parkraumanalyse im Alltags- und Veranstaltungsverkehr mit Vertretern des Bürgervereins und der zuständigen Fachämter intensiv diskutiert und im Detail den Bewohnern in einer Infoveranstaltung im September 2016 erläutert worden. Zudem beschäftigten sich sowohl der Stadtbezirksbeirat Mitte als auch die Stadtratsfraktionen intensiv mit der Thematik.

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