Bei der Grundstücksvergabe in der Rehbacher Straße hat die stadteigene Entwicklungsgesellschaft LESG nun das Verfahren zur Vergabe der Grundstücke an Familien nach Kritik der FDP im Leipziger Stadtrat korrigiert. Die fehlende Rechtssicherheit hatte FDP-Stadtrat René Hobusch bereits Anfang Mai kritisiert und in einer Anfrage an den Oberbürgermesiter in der Ratsversammlung am 15. Mai 2019 auf den Umstand aufmerksam gemacht.
Mit Blick auf das durchaus positive Ansinnen der Stadt Leipzig denkt Freidemokrat René Hobusch, der auch Präsident des Landesverbandes Haus & Grund Sachsen ist, in effektiven Lösungen: “Das politische Ziel, die Grundstücke bevorzugt von Familien bebauen zu lassen, ist grundsätzlich begrüßenswert. Das Vorhaben, Familien günstiger zu stellen, muss jedoch vernünftig und vor allem rechtssicher sein.”
Der Jurist Hobusch fordert Oberbürgermeister Jung daher auf, sich als Präsident des Deutschen Städtetages für eine Grunderwerbssteuerfreiheit für Familien beim Kauf eines Grundstücks und das selbstgenutzte Haus einzusetzen: “Für den Traum vom eigenen Häuschen können sonst schnell mehrere 10.000 Euro Grunderwerbssteuer anfallen, ohne dass schon nur ein einziger Stein verbaut ist.”
Der Freidemokrat bekräftigte zudem nochmals mögliche Stellschrauben bei den Baukosten: “Denkbar sei bei einer Grundstücksgröße von 550qm – wie am Beispiel der Rehbacher Straße – auch die Errichtung von Doppelhäusern. Clever und kompakt geplant können so Baukosten für Bauherren reduziert und Grundstückskosten sogar halbiert werden. Diese Maßnahme ist zudem kurzfristig Durch die Stadt umsetzbar.”
“Erleichterungen bei den örtlichen Bauvorschriften hinsichtlich Dachformen, Farben der Dachziegel, Fassadenbegrünung usw. helfen zudem das Bauen des selbstgenutzten Wohneigentums zu vereinfachen”, ergänzt Hobusch abschließend die verschiedenen Maßnahmen.
Die Stadt Leipzig plante ursprünglich gemeinsam mit der kommunalen Gesellschaft LESG die Entwicklung eines Eigenheim-Baugebietes an der Rehbacher Straße für rund 270 Familien. Zur Förderung von Familien sollte im Rahmen einer Bepunktung der Gebote ein Gebot pro Quadratmeter virtuell um 100 Euro pro Kind erhöht werden. Kinderlose Bauherren hätten danach 200 Euro pro Quadratmeter mehr bieten müssen, um mit einer Familie mit zwei Kindern gleichgestellt zu werden.
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