Sachsens Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt hat die Entscheidungen der EU zu Erleichterungen für die Landwirte begrüßt. Nach der EU-Kommission hatten gestern (28. August 2019) auch die Mitgliedsstaaten grünes Licht für Hilfen für Landwirte gegeben, die Auswirkungen der anhaltenden Dürre auf die europäische Landwirtschaft mindern sollen.
„Zwar ist die Ernte, die die Landwirte in diesem erneut sehr trockenen Jahr eingefahren haben, etwas besser, als im Jahr 2018. Dennoch liegen die Erträge deutlich unter dem Durchschnitt“, so der Minister. „Sachsen wird deshalb auch in diesem Jahr die Direktzahlungen noch vor Weihnachten an die Landwirte überweisen. Die Ausgleichzulage, die Landwirte erhalten, die in benachteiligen Gebieten unter besonders schwierigen Bedingungen wirtschaften, wird bereits Mitte Dezember ausgezahlt“.
Diese frühen Zahlungen seien wichtig, damit die Landwirte trotz der bescheidenen Erträge ausreichend Liquidität erhalten, um Betriebsmittel wie Diesel und Saatgut sowie die Pachtzinsen bezahlen zu können.
Bereits seit Mitte Juli ist in Sachsen geregelt, dass Landwirte Bracheflächen zur Futtergewinnung nutzen dürfen. Auf Bundesebene setzt sich der Freistaat darüber hinaus für Regelungen ein, nach denen auch Zwischenfrüchte als Futter genutzt werden können.
„Schlechte Erträge sowohl beim Grünschnitt als auch beim Mais führen dazu, dass die viehhaltenden Betriebe Schwierigkeiten bekommen, sich ausreichend mit Futterreserven zu bevorraten. In dieser Situation ist die Verwendung auch der Zwischenfrüchte als Futtermittel mehr als gerechtfertigt“, so Schmidt abschließend.
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