Der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur Sachsens gehört auch in den kommenden Jahren zu den wichtigsten Aufgaben der Staatsregierung. Um auch 2020 kommunale Straßen- und Brückenbaumaßnahmen mit Hochdruck voranzubringen, sollen ab nächstem Jahr die Antragsverfahren weiter vereinfacht werden. Außerdem wird Sachsens Finanzminister Dr. Matthias Haß im Vollzug des Doppelhaushalts 2019/2020 weitere 40 Millionen Euro für neue Maßnahmen zur Verfügung stellen.
„Die Verfahren werden ab 2020 einfacher werden. Die Bürgermeister und Landräte müssen am Jahresanfang wissen, was ihnen zur Verfügung steht, damit sie in die Ausschreibung gehen können“, so Finanzminister Haß. Das Verfahren zur Ausreichung der jährlich jeweils 60 Millionen Euro als Pauschale für Straßenbau wurde weiter vereinfacht und es kann ohne aufwändiges Antragsverfahren automatisch von der Landesdirektion zu Jahresbeginn ausgezahlt werden.
„Als zweiten Schritt werden wir auch die Einzelförderung ab 2020 deutlich vereinfachen“, betonte Haß. In einem ersten Schritt entfielen die gemeindewirtschaftliche und, in Abhängigkeit vom Fördersatz, zu wesentlichen Teilen auch die baufachliche Stellungnahme. „Diese beiden Prüfschritte nehmen bisher erhebliche Zeit in Anspruch; der Wegfall trägt damit zur Beschleunigung der Verfahren bei.“ betonte Verkehrsminister Martin Dulig.
Klares Ziel sei, dass die Bescheide ab 2020 bereits zu Jahresbeginn schnell erteilt werden können. „Seit Beginn meiner Amtszeit setze ich mich für Entbürokratisierung ein. Wir brauchen allgemein, nicht nur im Straßenbau, zu viel Zeit für unsere Förderverfahren. Da hat sich in den letzten Jahren einiges gesammelt. Das hat auch kürzlich die von uns beauftragte Kommission festgestellt. Was ohne Gesetzesänderung geht, können wir sofort ändern. Deshalb können die genannten Maßnahmen nur der Anfang der dringend notwendigen Vereinfachung und Beschleunigung der Abläufe sein. Über weitere grundlegende Verbesserungen sind SMF und SMWA mit allen Beteiligten in einem engen Austausch und werden in den Verhandlungen zum Finanzausgleichsgesetz 2021/2022 mit den kommunalen Landesverbänden gemeinsam festlegen, wie wir das Thema künftig angehen: Ziel ist größtmögliche Verlässlichkeit und Vereinfachung der Verfahren“, so die beiden Minister.
Mit den zusätzlichen 40 Millionen Euro, mit der vereinfachten Pauschale für kommunalen Straßen- und Brückenbau von 60 Millionen Euro und weiteren im Doppelhaushalt 2019/2020 bereits veranschlagten sogenannten Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 50 Millionen Euro stehen damit für 2020 bereits 150 Millionen Euro fest zur Verfügung.
„Mit diesen Mitteln können und werden wir auch 2020 im kommunalen Straßen- und Brückenbau neue Maßnahmen bewilligen. Wichtig ist uns aber auch, dass die Mittel von 2019 konsequent verbaut werden und wir zu einem besseren und gleichmäßigen Abfluss der Mittel kommen“, unterstrichen Finanzminister Haß und Verkehrsminister Dulig. Schließlich gehe es darum, die Verkehrsinfrastruktur langfristig wettbewerbsfähig zu gestalten.
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