Die Landesinnenminister der Union aus Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, dem Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein sowie Bundesinnenminister Horst Seehofer haben sich heute auf einer Konferenz in Dresden auf weitere Maßnahmen für mehr Sicherheit in Deutschland geeinigt.
Im Fokus der Beratung stand die Gewährleistung der Sicherheit im grenznahen Raum durch intelligente Überwachung, die Möglichkeit einer Abfrage der Waffenbehörden beim Verfassungsschutz um zu verhindern, dass Extremisten legal an Waffen gelangen sowie ein bundesweiter Informationsaustausch zwischen den polizeilichen Datenbanken und den Einwohnermeldeämtern. Dadurch soll verhindert werden, dass politisch motivierte Straftäter bei einem Wohnsitzwechsel vom Radarschirm der Sicherheitsbehörden verschwinden.
„Der wirksame Schutz der Bevölkerung beginnt an der Grenze. Für die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger ist es deshalb von zentraler Bedeutung, dass wir intelligente Kontrollen an der Grenze durchführen“, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer heute in Dresden.
Die Landesinnenminister der Union unterstützen den Bund daher, in Deutschland – situations- und lagebedingt – intelligente Kontrollen an den Grenzen durchzuführen.
Durch intelligente, lageangepasste Kontrollen soll ein flexibles polizeiliches Agieren im Grenzraum, einschließlich temporärer Kontrollen des grenzüberschreitenden Verkehrs, durch die Bundespolizei möglich sein. Dabei sollen insbesondere das Instrument der Schleierfahndung als unverzichtbares Instrument im Kampf gegen Drogenschmuggler, Menschenhändler und andere Straftäter sowie anlassbezogene, zeitlich befristete Kontrollen auch unmittelbar an der Grenze verstärkt eingesetzt werden.
Nach Auffassung der Minister ist insbesondere die Schleierfahndung ein wichtiges Instrument im Kampf gegen die grenzüberschreitende Kriminalität.
Innenminister Wöller: „Im Freistaat Sachsen ist durch die Einführung der gezielten Schleierfahndung mit dem neuen Sächsischen Polizeigesetz ab dem kommenden Jahr auf einschlägigen Routen im Grenzbereich der Einsatz von Videotechnik unter Einsatz von Gesichtserkennung möglich.“
Die Innenminister von CDU/CSU beim Bund und in den Ländern einigten sich heute in Dresden außerdem darauf, dass Extremisten der Zugang zu Waffen erschwert werden soll. Durch eine Abfrage der Waffenbehörden beim zuständigen Landesamt für Verfassungsschutz soll es möglich sein, entsprechende Erkenntnisse bezüglich eines Antragstellers festzustellen.
Außerdem soll die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen werden, dass unter Beachtung der verfassungsrechtlichen Möglichkeiten bereits die Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung zur waffenrechtlichen Regelunzuverlässigkeit führt.
„Waffen gehören nicht in die Hände von Extremisten! Deshalb ist es unser entschlossenes Ziel, bei Vorliegen entsprechender Erkenntnisse und nach Einzelfallprüfung Extremisten einschließlich sogenannten Reichsbürgern und Selbstverwaltern die waffenrechtliche Erlaubnis zu verwehren beziehungsweise zu entziehen“, betonte der Sprecher der unionsgeführten Innenministerien Lorenz Caffier. „Deshalb unterstützen die Länder-Innenminister der Union die Bundesratsinitiative zur Änderung des Waffengesetzes.“
Die Unions-Innenminister tauschten sich auf der Dresdner Konferenz auch über die Möglichkeiten für einen bundesweiten Informationsaustausch im Bereich des Staatsschutzes anlässlich von Wohnsitzwechseln politisch motivierter Straftäter aus.
Ein bundesweiter Informationsaustausch anlässlich von Wohnsitzwechseln politisch motivierter Straftäter findet bereits seit einigen Jahren für die Gruppe der Gefährder und von relevanten Personen statt. Dazu müssen diese bundesweit insgesamt etwa 1.550 Personen durch die jeweiligen Länderdienststellen ständig im Auge behalten beziehungsweise mit entsprechenden Maßnahmen begleitet werden. Ein einheitliches Verfahren für alle politisch motivierten Straftäter der PMK -rechts- in Deutschland ist aufgrund der hohen Anzahl kaum zu leisten.
„Deshalb bedarf es einer bundesweiten technischen Unterstützung durch Abgleich der polizeilichen Datenbanken mit denen der Einwohnermeldeämter“, betonte Sachsens Innenminister Wöller.
Erörtert wurden außerdem Möglichkeiten zur weiteren Unterstützung des Brand- und Katastrophenschutzes, z. B. bei der Waldbrandbekämpfung. „Die Bevölkerung hätte kein Verständnis dafür, wenn die Zusammenarbeit in Notsituationen an Zuständigkeiten scheitern würde“, so Bundesinnenminister Seehofer.
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