Auf dem Weingut Hoflößnitz stellte der Weinbauverband Sachsen e. V. am 29. August 2019 die Ergebnisse der diesjährigen Landesweinprämierung vor. „Das Ergebnis dieser Prüfung macht eins deutlich: die sächsischen Weinbaubetriebe produzieren ausgesprochene Spitzenweine. Die neun goldenen, 47 silbernen und 29 bronzenen Preise, die heute vergeben werden, sind ein Beweis für das Streben nach Qualität und Lohn für harte Arbeit“, so Landwirtschaftsminister Thomas Schmidt.
„Unsere sächsischen Weinbaubetriebe und Kleinwinzer produzieren aber nicht nur hervorragende Tropfen. Sie tragen mit ihrem Engagement auch wesentlich zum Erhalt der Kulturlandschaft bei. Die einzigartige Verbindung von Natur, Kultur und historischen Baudenkmalen ist nicht zuletzt eine Grundlage für den Tourismus in der Region. Der Erhalt dieser Kulturlandschaft mit den Steil- und Terrassenlagen im Elbtal ist deshalb eine wichtige Aufgabe“, sagte der Minister weiter. „Deshalb wird der Freistaat noch in diesem Jahr die Winzer in den Steil- und Terrassenlagen unterstützen.“
Dazu wird das Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft in enger Abstimmung mit dem Weinbauverband Sachsen e. V. ein Konzept zur weiteren Entwicklung des Steillagenweinbaus in Sachsen erarbeiten lassen.
„Die Weinkulturlandschaft im Elbtal wird dauerhaft nur Bestand haben, wenn die Winzer den Weinbau in den Lagen weiter betreiben und mit den dafür nötigen landschaftspflegerischen Arbeiten die Steil- und Terrassenanlagen offen halten. Allerdings müssen dazu der Aufwand, den die Bearbeitung der Rebflächen in diesen Steillagen erfordert, und die Vermarktung der Weine zu einem wirtschaftlichen Ergebnis für die Winzer führen.
Kurz: die Einnahmen müssen die Kosten decken und Gewinn zulassen“, so der Minister weiter. Wie Struktur- und Produktivitätsverbesserungen in den betroffenen Lagen, die Anpassung an die Erfordernisse des Marktes sowie ein gemeinsames Handeln der Akteure in den Bereichen Wirtschaft und Tourismus die Bewirtschaftung erleichtern und die Wirtschaftlichkeit verbessern können, soll in der „Konzeption Steillagenweinbau“ erörtert werden.
Als eine erste Maßnahme hat das Sächsische Kabinett darüber hinaus in dieser Woche eine neue Förderung für den Erhalt von Rebflächen in Steillagen beschlossen, die „Förderrichtlinie Startprämie für den Erhalt der Steillagenbewirtschaftung im Weinbau (RL Startprämie Weinbau/2019)“. Mit einer einmaligen Zahlung sollen Winzer unterstützt werden, die brachgefallene oder vom Brachfallen bedrohte Steillagenweinbauflächen übernehmen und als Bewirtschafter der betreffenden Fläche in die Weinbaukartei des Freistaates Sachsen eingetragen sind.
Nach Übernahme der Steillagenweinbaufläche muss die bewirtschaftete Gesamtfläche (Vorgewende, Treppen und Stützmauern eingeschlossen) des betreffenden Winzers mindestens 1 000 Quadratmeter umfassen. Die Höhe der Zuwendung beträgt 1,50 Euro pro Quadratmeter, sie ist auf maximal 4 500 Euro pro Antragsteller und Jahr begrenzt. Die Zusammenfassung von mehreren Teilflächen zu einem Antrag ist zulässig.
Finanziert wird die Förderung aus Mitteln des Freistaates Sachsen auf der Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.
Entsprechende Anträge wird das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie entgegennehmen und bearbeiten. Über den Start der Antragstellung wird rechtzeitig informiert.
Der Weinbauverband Sachsen e. V. dankte dem Freistaat Sachsen für sein langjähriges Engagement für den sächsischen Wein. „Wir begrüßen die Erarbeitung eines Konzeptes zur weiteren Entwicklung des Steillagenweinbaus in Sachsen und setzen auf dessen nachhaltige Wirkung zur langfristigen Sicherung der sächsischen Weinkulturlandschaft sowie der Lebensqualität im Elbland. Wir freuen uns über das Bekenntnis des Freistaates Sachsen zur weiteren Unterstützung der sächsischen Winzer für einen naturnahen Weinbau und eine Anpassung an die sich wandelnden Klimabedingungen”, so der Vorstandsvorsitzende des Verbandes, Michael Thomas.
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