Vorgestern Abend demonstrierten etwa ein dutzend Menschen spontan gegen eine Sammelabschiebung nach Afghanistan am Flughafen Halle/ Leipzig. Aus Protest gegen die Abschiebung in das Bürgerkriegsland Afghanistan verteilten sie Flyer an die Passant*innen im Flughafen. Dies geschah nach Rücksprache mit örtlichen Polizeivollzugsbeamten.
Kurze Zeit später schritt jedoch der Flughafenbetreiber ein, untersagte das Flyerverteilen und sprach ein dreimonatiges Hausverbot aus. Auf Verlangen des Flughafenbetreibers nahm die Polizei die Personalien der Demonstrant*innen auf.
Dazu erklärt der Jurist und Landtagskandidat der SPD Arnold Arpaci:
“Der Flughafen Leipzig/Halle wird von der gleichnamigen Betreibergesellschaft geführt. Dessen Hauptgesellschafter ist die Mitteldeutsche Flughafen AG. Obwohl sie privatrechtlich organisiert sind, gehören die Gesellschaften zu 100 % der öffentlichen Hand. Das heißt, der Flughafen ist unmittelbar an die Grundrechte gebunden. Solange keine Gefährdung der Flugsicherheit besteht, muss die Ausübung der Grundrechte gewährleistet werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem vergleichbaren Fall bereits ausdrücklich festgestellt.
Die Demonstrant*innen haben friedlich Flyer verteilt, der Flugverkehr war zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Die 3 Monate Hausverbot verletzen die Demonstrant*innen in ihren Rechten auf freie Meinungsäußerung und im Versammlungsrecht. Ich fordere den Flughafenbetreiber auf, das Hausverbot zurückzunehmen. Als Teil der öffentlichen Hand hat der Flughafen Leipzig/ Halle die Grundrechte der Bürger*innen zu achten und zu schützen.”
Erneute Sammelabschiebung von Leipzig nach Afghanistan – Hausverbot für Aktivist/-innen
Erneute Sammelabschiebung von Leipzig nach Afghanistan – Hausverbot für Aktivist/-innen
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