Die Einführung der elektronischen Rechnung (E-Rechnung) ist ein zentraler Baustein zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung. Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) und das Bundesministerium der Finanzen (BMF) haben heute mit dem Freistaat Sachsen in Berlin eine Absichtserklärung zur Mitnutzung der OZG-konformen Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) unterzeichnet. Das Onlinezugangsgesetz (OZG) verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis 2022 auch elektronisch anzubieten. Der Freistaat setzt im Interesse seiner regionalen Unternehmen auf die OZG-RE.
Klaus Vitt, Staatssekretär im BMI und Beauftragter der Bundesregierung für Informationstechnik, begrüßt die erfolgreiche Kooperation mit dem Freistaat Sachen: „Die Einführung der elektronischen Rechnung in den Bundes- und Landesverwaltungen ist ein wichtiger Baustein der gemeinsamen Umsetzung des OZG. Die Kooperation mit dem Freistaat Sachsen und weitern Bundesländern zeigt eindrucksvoll das Potential des gemeinsamen, arbeitsteiligen Handelns. Es gibt mir Zuversicht, dass wir die Ziele des OZG zeitgerecht umsetzen werden. Das ist im Interesse unserer Bürgerinnen und Bürger, der Unternehmen, aber auch der Beschäftigten in den öffentlichen Verwaltungen“
Thomas Popp, Amtschef der Sächsischen Staatskanzlei und Beauftragter für Informationstechnologie (CIO) des Freistaates Sachsen, ergänzt: „Der enge Schulterschluss mit dem Bund bei der Einführung der elektronischen Rechnung ist ein weiterer Beweis dafür, dass die Kooperation zwischen Bund und Land im IT-Bereich funktioniert. Der Einsatz gemeinsamer Lösungen führt zu Vereinfachung, Vereinheitlichung und weniger Bürokratie – sowohl für die Unternehmen, als auch für die Behörden. In diesem Geiste arbeiten wir weiter daran, viele moderne Online-Angebote für Bürger und Unternehmen ans Netz zu bringen.“
Das BMI, das gemeinsam mit BMF die Einführung der E-Rechnung in der Bundesverwaltung umsetzt, bietet der Wirtschaft mit der Plattform eine innovative und nutzerfreundliche Lösung für die Einreichung von E-Rechnungen an Einrichtungen der mittelbaren Bundesverwaltung. Diese Lösungen stellt das Bundesinnenministerium auch den Bundesländern zur Mitnutzung zur Verfügung. Die Rechnungseingangsplattform ermöglicht die einfache Erstellung von E-Rechnungen über eine komfortable Weboberfläche. Auch der Upload sowie die Einreichung via E-Mail oder PEPPOL einer schon erstellten E-Rechnung sind möglich.
Der Bund wurde bei der Unterzeichnung der Absichtserklärung durch Peter Batt (Abteilungsleiter Digitale Gesellschaft, BMI) sowie Fred Kellermann (Referatsleiter, BMF) vertreten. Für den Freistaat Sachsen unterzeichnet Tobias Frick (stellvertretender Abteilungsleiter IT und E-Government in der Staatsverwaltung, Sächsische Staatskanzlei) die Erklärung.
Alle öffentlichen Auftraggeber sind gemäß EU-Richtlinie 2014/55/EU dazu verpflichtet, zukünftig E-Rechnungen anzunehmen und zu verarbeiten. Die Annahme und Weiterverarbeitung von E-Rechnungen ist seit 27. November 2018 für die obersten Bundesbehörden und Verfassungsorgane des Bundes und ab dem 27. November 2019 für alle weiteren Behörden der Bundesverwaltung Pflicht. Die Bundesländer regeln die Umsetzung der EU-Richtlinie in eigener Gesetzgebung bis spätestens 18. April 2020.
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