Der Kreiswahlleiter sieht wegen aufgetretener Mängel bei der Blinden-Schablone keine Gefahr für die Landtagswahl. Momentan haben sich sechs Wahlberechtigte gemeldet, die mit der fehlerhaften Schablone bereits ihre Stimme per Briefwahl abgegeben haben. Diese Personen – und auch alle weiteren Betroffenen, die sich noch melden – können ihre Wahl wiederholen, erklärt Wahlleiter Peter Dütthorn.
Die betroffenen Personen werden gebeten, sich beim Wahlamt zu melden (Telefon 0341 / 123 2865). Zudem werden vor dem Wahltag auch die Wahlhelfer von der Stadt Leipzig informiert, dass die Schablonen unbrauchbar sind; Sehbehinderte und Blinde dürfen eine sogenannte Hilfsperson mit in die Wahlkabine nehmen.
Für die Herstellung der Schablone zuständig ist der Blinden- und Sehbehindertenverband Sachsen in Abstimmung mit dem Kreiswahlleiter. Mit der Schablone können Blinde und Sehbehinderte ohne Hilfe Dritter den Stimmzettel zur Landtagswahl am 1. September ausfüllen. Dazu müssen die beiden Formate von Stimmzettel und Schablone übereinstimmen. Aus Sicht des Wahlleiters wurde der Verband rechtzeitig über Inhalte und Abmessungen des Stimmzettels informiert.
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