Mit Schreiben vom 08.07.2019 forderte der zuständige ver.di Gewerkschaftssekretär, Sven Vogel, die Geschäftsführung des Reichenbacher Verkehrsbetriebes Gerlach zu Tarifverhandlungen auf.
Zum Hintergrund: Beim Reichenbacher Verkehrsbetrieb gibt es keinen Tarifvertrag. Seit Jahren müssen die Beschäftigten zusehen wie Tarifverträge in Thüringen und Sachsen für den ÖPNV und den Reiseverkehr existent sind und fortgeschrieben werden, aber für sie keine Anwendung finden.
„Damit muss Schluss sein – so die einhellige Meinung der Beschäftigten in den ver.di Mitgliederversammlungen!“
Die europaweite Ausschreibung der Verkehrsleistungen im ÖPNV durch den Vogtlandkreis, welcher Aufgabenträger für ÖPNV ist, hat zwar einige wenige soziale Forderungen an die Bieter gestellt, jedoch sind lediglich einzelne Punkte aus den Tarifverträgen in Sachsen (Arbeitgeberverband Nahverkehr Sachsen, AVN-Sachsen) Inhalt der Ausschreibung gewesen.
Eine Anforderung an die Bieter ist, dass ab 01.10.2019 der Vertragspartner (ab 01.10.2019 – der Plauener Omnibusbetrieb) sowie die Nachunternehmer (ab 01.10.2019 der Reichenbacher Verkehrsbetrieb) die Stundenvergütung des AVNSachsen Tarifvertrages zahlen müssen.
Weiter sind die Urlaubsregelungen und die Kündigungsfristen der Arbeitsverträge und die Regelungen für die Auszubildenden als Einzelnormen in die Ausschreibung aufgenommen worden und somit ab 01.10.2019 für die Beschäftigten des Plauener Omnibusbetriebes und des Reichenbacher Verkehrsbetriebes vertraglich bindend. Alle anderen tarifvertraglichen Regelungen wurden nicht als Maßstab für den zukünftigen ÖPNV- Dienstleister im Vogtlandkreis definiert.
Gleichen Lohn und Rahmenbedingungen für gleiche Arbeit – auch im Vogtland!!
Die Beschäftigten fordern die Anwendung aller jeweils aktuellen tariflichen Regelungen des AVN Sachsen zum:
1. Vergütungstarifvertrag
2. Rahmentarifvertrag
3. Auszubildendentarifvertrag
4. Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge
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