Der Zeitpunkt zur Abgabe der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2018 rückt immer näher. Steuerlich nicht beratene Bürgerinnen und Bürger haben nur noch bis zum 31. Juli 2019 Zeit, ihre Erklärung fristgerecht abzugeben. Wird die Steuererklärung durch einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein erstellt, ist bis Ende Februar 2020 eine fristgemäße Abgabe möglich.
Wer zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für 2018 verpflichtet ist und diese nicht rechtzeitig abgibt, muss mit der Festsetzung eines Verspätungszuschlages rechnen.
Das Sächsische Staatsministerium der Finanzen empfiehlt auch in diesem Jahr wieder, ELSTER zu nutzen und die Steuererklärung elektronisch abzugeben. Im letzten Jahr nutzten bereits mehr als zwei Drittel der sächsischen Steuerpflichtigen diese Möglichkeit.
ELSTER bietet einen schnellen, sicheren und bei vorheriger Authentifizierung papierlosen Zugang zu den sächsischen Finanzämtern. Außerdem können eine unverbindliche Steuerberechnung durchgeführt, aus dem Vorjahr Daten übernommen und der Bescheinigungsabruf (Vorausgefüllte Steuererklärung) genutzt werden.
Seit Einführung des Bescheinigungsabrufs wurden im Freistaat bereits mehr als eine halbe Million Abruf- bzw. Freischaltcodes für den kostenlosen Service angefordert. Weitere Informationen sind unter www.elster.de erhältlich.
Für die sächsischen Rentner und Pensionäre, die ausschließlich Alterseinkünfte beziehen, steht neben ELSTER ein vereinfachtes Formular zur Abgabe ihrer Steuererklärung zur Verfügung. Im Formular müssen Daten, die der Finanzverwaltung bereits in elektronischer Form vorliegen, nicht mehr extra erklärt werden. Dazu gehören die Renteneinkünfte oder Pensionen sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Diese Angaben übernimmt das Finanzamt von Amts wegen.
Das Formular ist in den Finanzämter vor Ort oder im Internet unter www.steuern.sachsen.de/15878.html unter dem Stichwort „Vereinfachte Steuererklärung für Rentner“ erhältlich.
„Zufrieden..? Ihr Finanzamt fragt nach“
Bürgerinnen und Bürger haben bis Ende Februar 2020 unter www.ihr-finanzamt-fragt-nach.de die Möglichkeit, anonym ihre Meinung abzugeben. Die Teilnahme an der Befragung ist auch vor Ort in allen sächsischen Finanzämtern möglich.
Onlineportal ELSTER | http://www.elster.de
Vordrucke für Bürger “Vereinfachte Steuererklärung für Rentner” | http://www.steuern.sachsen.de/15878.html
Bürgerbefragung der Finanzämter “Zufrieden..? Ihr Finanzamt fragt nach” | http://ihr-finanzamt-fragt-nach.de
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