Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 17-jährigen bosnischen Jugendlichen und einen 29-jährigen bosnischen Mann Anklage zum Landgericht Dresden – Jugendkammer – u.a. wegen in Mittäterschaft begangener gewerbs- und bandenmäßiger vorsätzlicher unerlaubter Einfuhr von Kriegswaffen und unerlaubten Besitzes von Kriegswaffen erhoben.
Den Beschuldigten liegt zur Last, aus Bosnien-Herzegowina kommend, am 18.02.2019 bis zu ihrer gegen 15:00 Uhr vor dem Hauptbahnhof in Dresden durch die Bundespolizei erfolgten Feststellung vorsätzlich eine Vielzahl von Waffen, Munition und Kriegswaffen (u.a. 95 Handgranaten, 4 vollautomatische Gewehre, 8 halbautomatische Faustfeuerwaffen sowie Munition verschiedener Kaliber für Kurz- und Langwaffen) über die deutsch-tschechische Grenze in das Bundesgebiet eingeführt zu haben (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und des LKA Sachsen vom 20.02.2019).
Die Staatsanwaltschaft Dresden geht davon aus, dass die Beschuldigten sich durch wiederholten grenzüberschreitenden Transport und gewinnbringenden Weiterverkauf der Waffen Einnahmen verschaffen wollten, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Im Zuge der von der Staatsanwaltschaft Dresden und dem Bundeskriminalamt gemeinsam geführten Ermittlungen haben sich keine Anhaltspunkte dafür ergeben, dass die Waffen zur Vorbereitung eines Terroranschlags eingeführt worden waren.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden. Einen Termin zur Hauptverhandlung bestimmt das Landgericht Dresden.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Beschuldigten bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig zu gelten haben.
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