Den Tierschutz in Sachsen zu verbessern und den im Bereich des Tierschutzes tätigen Vereinen und Verbänden den Rücken zu stärken, ist Inhalt eines Gesetzentwurfes der Linksfraktion (Parlaments-Drucksache 6/14771), den Susanne Schaper, tierschutzpolitische Sprecherin der Fraktion Die Linke im Sächsischen Landtag, noch einmal begründet hat.
In der Anhörung zu unserem Gesetzentwurf im Sozialausschuss mahnte die Vertreterin des Landestierschutzbundes Sachsen: „Wenn wir den Tierschutz in Sachsen weiterhin so dümpeln lassen wie derzeit, dann werden wir in zehn Jahren eine ganz andere Situation haben. Es wird flächendeckend kaum noch Tierheime geben, die Tiere aufnehmen bzw. das überhaupt noch leisten können.“
Der CDU-Vertreter regte an, „spätestens in der nächsten Legislaturperiode mit dem Thema Tierschutz weiter voranzukommen.“ Das ist leider kein Witz, sondern die Art und Weise, wie die CDU in Sachsen seit beinahe drei Jahrzehnten Tierschutzpolitik betreiben. Auf Ankündigungen folgt maximal heiße Luft, wenn überhaupt.
Eben weil der Freistaat die Kommunen derzeit bei der Finanzierung des Tierschutzes alleinlässt, geben sie diesen finanziellen Druck an die Tierheime weiter. Laut Landestierschutzbund kriegen die Tierheime die Übernahme von kommunalen Pflichtaufgaben zu durchschnittlich 54% finanziert. Das kann nicht sein. Wer bestellt, bezahlt auch! Hier ist der Freistaat in der Pflicht, und das wollen wir gesetzlich regeln.
Weiterhin muss die institutionelle Verankerung, Beteiligung und Mitwirkung des Tierschutzes deutlich verbessert werden. Das Verbandsklagerecht haben wir bereits m Mai-Plenum breit diskutiert. Es existiert zwar im Naturschutz seit 2002, gilt aber unverständlicherweise nicht für den Tierschutz. Es findet sich unter § 8 auch in unserem Gesetz wieder.
Nach § 10ff. wollen wir einen Sächsischen Tierschutzbeauftragten etablieren, der für fünf Jahre vom Sächsischen Landtag mit 2/3-Mehrheit gewählt wird. Er oder sie soll als Bindeglied zwischen Politik, Tierschützerinnen und Tierschützern sowie der Verwaltung fungieren, aus eigenem Ermessen oder nach Beschwerden in tierschutzrelevanten Aspekten tätig werden und dem Landtag jährlich Bericht über seine Tätigkeit erstatten. Zudem ist er an der Gesetzgebung in Tierschutzfragen zu beteiligen und anzuhören.
Die Koalitionsmehrheit hat den Gesetzentwurf der Linken abgelehnt.
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