Die Staatsanwaltschaft Potsdam sieht mangels Anfangsverdachts von Ermittlungen gegen Gordian Meyer-Plath ab. Zu diesem Ergebnis kommt ein jetzt abgeschlossenes Prüfverfahren. Dem Präsidenten des Landesamtes für Verfassungsschutz Sachsen (LfV) war von einem Mitglied des NSU-Untersuchungsausschusses in Brandenburg öffentlich vorgeworfen worden, in seiner Zeugenaussage unwahre Angaben gemacht zu haben. Laut Staatsanwaltschaft Potsdam sind dafür keinerlei Anhaltspunkte festzustellen gewesen.
Das Sächsische Staatsministerium des Innern als Dienstaufsichtsbehörde hatte Herrn Meyer-Plath unmittelbar nach Bekanntwerden der gegen ihn erhobenen Vorwürfe am 7. Juni 2019 förmlich angehört.
Nach Abschluss des Prüfverfahrens steht fest, dass sich Gordian Meyer-Plath bei seiner Zeugenvernehmung korrekt verhalten hat und die gegen ihn öffentlich geführten Anschuldigungen nicht zutreffen.
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