Für den Ausbau der IT-Infrastruktur an den Standorten Leipzig und Wermsdorf erhält die Klinikum St. Georg Unternehmensgruppe Fördermittel in Höhe von 353.000 €. Die dringend benötigen Zuwendungen wurden im Rahmen der eHealthSax Förderrichtlinie des Freistaates Sachsen gewährt.

Die Bewilligung der Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung beläuft sich auf 235.000 Euro für das Klinikum Leipzig sowie knapp 118.000 Euro für das Fachkrankenhaus Wermsdorf. Diese Fördergelder werden in einem ersten Schritt vordergründig für die Digitalisierung in den Bereichen Radiologie und Kardiologie beider Klinikumsstandorte eingesetzt.

„Der Freistaat Sachsen fördert die Digitalisierung im Gesundheitswesen in beispielhafter Weise und wir hoffen, dass wir auch weiterhin in den nächsten Jahren davon profitieren können“, so die Geschäftsführerin der St. Georg Unternehmensgruppe Dr. Iris Minde.

Die Digitalisierung von Prozessen in den Kliniken ist ein unabdingbarer Meilenstein, um die wirtschaftliche Situation in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen zu entlasten. Die klaren Vorteile bestehen vor allem in einer besseren Vernetzung im Gesundheitssystem, aber auch darin, Routinebehandlungen elektronisch zu unterstützen.

Die Patienten profitieren von einer modernen und effizienten Behandlung. Für die Mitarbeiter des Gesundheitswesens vereinfachen sich Abläufe im Tagesgeschäft, sodass die Qualität im Versorgungsprozess verbessert werden kann.

„Wir müssen in den nächsten Jahren die Behandlungsprozesse weiterhin dringend digital verbessern und den Zugang zur Gesundheitsversorgung insgesamt optimieren. Es muss alles daran gesetzt werden, das Klinikum im Digitalisierungsprozess weiter voran zu bringen und den Anschluss innerhalb des Gesundheitssystems nicht zu verlieren“, fasst Minde zusammen.

Hintergrund:

Diese Maßnahme wird mitfinanziert mit Steuermitteln auf Grundlage des vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushaltes.

Die eHealthSax Förderung richtet sich an Einrichtungen und Institutionen des Gesundheitswesens (insbesondere ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen) sowie Sozialversicherungsträger. Gefördert werden Projekte, die die Digitalisierung im Gesundheitswesen unterstützen und die medizinische Versorgung verbessern.

Dazu gehören insbesondere: Maßnahmen, die mittels digitaler Prozesse die Abläufe im Gesundheitswesen abbilden, erweitern oder verbessern und die gegebenenfalls mobile alltagsübliche elektronische Kommunikation ermöglichen, patientenorientierte digitale Anwendungen, die den Zugang zum Versorgungssystem erleichtern oder den regulären Versorgungspfad unterstützen oder ergänzen, Maßnahmen zur Etablierung, Integration oder Erweiterung inter- und intrasektoraler digitaler Netzwerke, die die Gesundheitsversorgung verbessern, beispielsweise sektorenübergreifende Vernetzungsprojekte sowie Maßnahmen und Projekte zur Akzeptanzförderung digitaler und telemedizinischer Anwendungen.

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