Das Sächsische Kabinett hat heute (3. Juli 2019) die Förderrichtlinie Schaf- und Ziegenhaltung (RL SZH/2019) beschlossen. Über diese Richtlinie sollen den Schaf- und Ziegenhaltern Mehraufwendungen ausgeglichen werden, die durch die Anwesenheit des Wolfes bei der Weidehaltung entstehen.
„Die Schaf- und Ziegenhaltung ist für den Naturschutz und die Landschaftspflege unverzichtbar und erfüllt damit eine wichtige Gemeinwohlleistung. Ein vielfältiges Landschaftsbild ist für den Erholungswert und vor allem für den Tourismus eine Voraussetzung. Auch für den Hochwasserschutz sind die Tiere hervorragende Helfer, da sie bei der Pflege der Deiche neben dem Erhalten der Grasnarbe auch durch ihren Tritt zur Festigkeit der Deiche beitragen. Darüber hinaus leistet die Schaf- und Ziegenhaltung einen Beitrag zur ländlichen Traditionspflege“, sagte Staatsminister Thomas Schmidt.
„Wir werden noch in diesem Jahr den Schaf- und Ziegenhaltern einen Ausgleich für ihre Leistungen bieten können. Unser Ziel ist es, mit der Förderung dem Rückgang der Tierbestände entgegenzuwirken!“
Vor allem die Nutzung von kleinstrukturierten Flächen ist sehr aufwendig. Dieser Aufwand wird durch die Anwesenheit des Wolfes erhöht und erschwert eine wirtschaftliche Schaf- und Ziegenhaltung. Dies hat in den vergangenen Jahren zu einem Rückgang der Schaf- und Ziegenbestände in Sachsen beigetragen und hemmt die Betriebsnachfolge. Zwar wird die Anschaffung wolfssicherer Zäune seit vielen Jahren durch den Freistaat Sachsen unterstützt, jedoch konnte der erhöhte laufende Aufwand für den Herdenschutz, wie zusätzlich erforderliche Kontrollen sowie Arbeiten an den Schutzzäunen, bisher nicht entsprechend ausgeglichen werden. Mit dem Förderprogramm soll vor allem Schaf- und Ziegenhaltern mit geringer eigener Flächenausstattung die Aufrechterhaltung ihres Betriebszweiges trotz der ständig steigenden Kosten bei nahezu gleichbleibenden Erlösen ermöglicht werden.
Es ist vorgesehen, für jedes Schaf bzw. jede Ziege (älter als neun Monate) eine jährliche Prämie als de-minimis-Beihilfe von 40 Euro zu gewähren. Antragsberechtigt sind Tierhalter mit mindestens 50 Tieren. Die Förderung soll aus Mitteln des Freistaates Sachsen auf Grundlage des von den Abgeordneten des Sächsischen Landtages beschlossenen Haushaltes finanziert werden. Die Antragsbearbeitung erfolgt beim Sächsischen Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie.
Hintergrundinformationen:
In Sachsen wurden laut Statistischem Landesamt des Freistaates Sachsen im November 2018 insgesamt rund 67 000 Schafe in etwa 400 landwirtschaftlichen Betrieben mit 20 und mehr Schafen gehalten. Der Bestand hat sich damit seit der Vorjahreszählung um rund 3 800 Tiere (5,4 Prozent) verringert. In dieser statistischen Erhebung wird jedoch nicht die Vielzahl der Tiere in Kleinstbeständen erfasst.
Die letzte statistische Erfassung von Ziegen erfolgte bei der Agrarstrukturerhebung im März 2016. Hier wurden in 325 Betrieben insgesamt 7 365 Ziegen gezählt.
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