Zum 30. Oktober ist das Parken im Waldstraßenviertel gebührenpflichtig. Bereits ab August können Bewohner daher gegen eine Gebühr beim Ordnungsamt einen Ausweis zum Bewohnerparken beantragen. Besucher hingegen müssen künftig einen Parkschein lösen beziehungsweise die Bereiche mit eingeschränktem Halteverbot beachten.
Dadurch sollen die Verkehrsbelastung im Quartier und der anhaltend starke Parkdruck reduziert werden. Zudem erhöht sich durch freiere Sicht die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer und der öffentliche Raum wird attraktiver.
Zusätzlich werden die Seitenflächen in der Waldstraße durch neu aufgestellte Fahrradbügel aufgewertet. Derzeit werden Beschilderungen und Markierungsarbeiten für das Bewohnerparken vorbereitet.
Hintergrund ist die Umsetzung des Parkraumkonzeptes für das Waldstraßenviertel, das hier in Teilen das Bewohnerparken laut Straßenverkehrs-Ordnung vorsieht. Dies betrifft das Gebiet zwischen Am Sportforum und Pfaffendorfer Straße als östliche und westliche Begrenzung sowie zwischen Jahnallee/Ranstädter Steinweg und Elstermühlgraben/Emil-Fuchs-Straße als südliche und nördliche Begrenzung mit den Parkbereichen E und F.
Dabei ist die Leibnizstraße die Grenze zwischen den beiden neuen Parkgebieten. Anspruch auf einen Parkausweis hat, wer in diesem Bereich wohnt, mit Hauptwohnsitz dort amtlich gemeldet ist und über ein eigenes Fahrzeug mit grüner Feinstaubplakette verfügt oder wer die dauerhafte private Nutzung eines solchen PKWs nachweist. Als Bescheinigung hierfür wird auch der Vertrag mit einer Carsharing-Firma anerkannt.
Der Bewohnerparkausweis kann ab August beim Ordnungsamt der Stadt Leipzig, Sachgebiet Genehmigungen, im Technischen Rathaus, Prager Straße 136, 04317 Leipzig, Haus A, Zimmer A.4.016, während der Öffnungszeiten beantragt werden. Wenn hier alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, erteilen die Mitarbeiter des Amtes den Parkausweis sofort. Die Gebühren hierfür liegen gestaffelt nach vier Gültigkeitszeiträumen zwischen 30,70 Euro und 53,72 Euro und müssen vor Ort bar oder per EC-Karte gezahlt werden.
Im September kann der Bewohnerparkausweis zudem mittwochs zwischen 14 und 20 Uhr im Bürgerverein Waldstraßenviertel e. V. in der Hinrichsenstraße 10, 04105 Leipzig, beantragt werden. Hier werden anhand der erforderlichen Unterlagen die Anspruchsvoraussetzungen geprüft, erfasst und ein Kostenbescheid erlassen. Der Bewohnerparkausweis wird zugesandt, wenn die entsprechende Gebühr gezahlt wurde. Der Antragsteller oder ein Bevollmächtigter muss für die erstmalige Beantragung persönlich vorsprechen.
Die Ausnahmegenehmigungen zum so genannten Anwohnerparken in der Lortzing-, Jacob-, und Humboldtstraße sowie der Rosentalgasse behalten ihre Gültigkeit bis zum Ablaufdatum.
Weitere Informationen und Servicehinweise finden Sie auf www.leipzig.de/bewohnerparken.
Keine Kommentare bisher