Das Schuljahr neigt sich langsam dem Ende zu und für viele bleibt die Frage noch ungeklärt: Was tun nach dem Schulabschluss? Die Freiwilligendienste Sachsen können hier vielen Jugendlichen eine gute Lösung sein. Und das Gute daran ist außerdem: Man kann sich immer noch für das kommende Freiwilligenjahr mit Beginn ab September 2019 bewerben!

Art der Freiwilligendienste

Das Freiwillige Soziale Jahr (FSJ) bietet Jugendlichen die Möglichkeit, sich im sozialen Bereich zu engagieren und dabei berufliche Erfahrungen zu sammeln. Die Möglichkeiten reichen von der Altenpflege bis hin zu einem Einsatz in Schulen oder Kindertagesstätten. Neben den sozialen und pflegerischen Bereichen gibt es in Sachsen das FSJ Kultur, das FSJ Denkmalpflege, das FSJ Sport, das FSJ Politik und das FSJ Pädagogik.

Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) bietet Jugendlichen die Möglichkeit, ein Jahr lang im Natur- und Umweltschutz zu arbeiten und praktische Erfahrungen zu sammeln. Die Einsatzmöglichkeiten reichen von der Arbeit im Forst über die Umweltbildung bis hin zur Mitarbeit in Forschungseinrichtungen.

Wer kann einen Jugendfreiwilligendienst durchführen?

Das FSJ und FÖJ ist offen für alle Jugendliche und junge Erwachsene, die die Vollzeitschulpflicht absolviert haben und zum FSJ-Beginn nicht älter als 26 Jahre sind. Es beginnt in der Regel am 1. September und endet am 31. August des Folgejahres.

Wo kann ich mich informieren?

Mit dem Freiwilligenlotsen auf www.engagiert-dabei.de bekommt man einen Überblick über mögliche Einsatzstellen im Freiwilligendienst in ganz Sachsen, die einem sowohl in der Karte als auch in einer darunter befindlichen Übersicht angezeigt werden. Je nach Markierung kann man auch erkennen, welche Stellen für das kommende Jahr bereits oder noch nicht vergeben sind. Darüber hinaus findet man alle anderen wichtigen Informationen über die Rahmenbedingungen, die nötig sind.

Finanzierung

Alle Freiwilligen erhalten ein monatliches Taschengeld von mindestens 150€. Sofern Unterkunft und Verpflegung nicht kostenlos gewährt werden, erhalten Freiwillige ein Taschengeld von mindestens 300 €. Wird nur Unterkunft oder nur Verpflegung kostenlos gewährt, erhalten Freiwillige ein Taschengeld von mindestens 200€. Zusätzlich erhalten sie weiterhin Kindergeld.

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