In der heutigen Sitzung des Bundesrates in Berlin hat der Freistaat Sachsen einen Gesetzentwurf mit dem Ziel eingebracht, die Verunglimpfung der Europäischen Union und ihrer Symbole unter Strafe zu stellen. Nach geltender Rechtslage sind zwar die Symbole der Bundesrepublik Deutschland und ihrer Länder, nicht aber der Europäischen Union strafrechtlich geschützt.
Sachsens Justizminister Sebastian Gemkow: „Die Europäische Union wird in letzter Zeit immer häufiger durch Angriffe auf ihre Symbole verunglimpft. Damit werden gleichzeitig unsere europäischen Grundwerte angegriffen und in Frage gestellt. Das dürfen wir nicht zulassen. Den Strafverfolgungsbehörden müssen daher ausreichende Mittel an die Hand gegeben werden, um entschieden und wirksam beispielsweise gegen das Verbrennen der EU-Flagge vorgehen zu können. Denn es ist unsere Aufgabe, die Verwirklichung des vereinten Europas nicht nur zu unterstützen, sondern auch vor derartigen Angriffen zu schützen.“
Der Entwurf hat das Ziel, die Symbole der Europäischen Union den Symbolen und den Hoheitszeichen der Bundesrepublik Deutschland gleichzustellen. Bereits in der Präambel des Grundgesetzes ist die verfassungsrechtliche Grundentscheidung zur Einigung Europas verankert. Die Verwirklichung dieses vereinten Europas ist Staatszielbestimmung und ein rechtsverbindlicher Auftrag. Diesem Auftrag wird nachgekommen, wenn die Europäische Union umfassend unterstützt und vor feindseligen Angriffen geschützt wird.
Zum Schutz der Europäischen Union und als klare Botschaft an potentielle Täter sieht die Bundesratsinitiative vor, dass die Verunglimpfung der Flagge und der Hymne der Europäischen Union unter Strafe gestellt wird. Der Strafrahmen sieht hierbei eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe vor. Auch der Versuch soll strafbar sein.
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